Sanierung Grundschule Am Markt 7 in 02991 Lauta OT Laubusch - LOS 315 Bodenbelag Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 18
Ort: Lauta
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02991
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lauta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Grundschule Am Markt 7 in 02991 Lauta OT Laubusch - LOS 315 Bodenbelag
Der seit 2006 lehrstehende Gebäudekomplex der ehemaligen Mittelschule, bestehend aus Schule, Turnhalle mit Verbinder und Speisehaus wird saniert, um diesen als 1,5-zügige Grundschule mit Hort und Ganztagsangeboten für ca. 150 Schüler zu nutzen. Auch der Schulhof und die benachbarte Sportanlage werden neu gestaltet. Schulgebäude, Verbinder und Turnhalle stehen unter Denkmalschutz.
Lauta OT Laubusch
DEUTSCHLAND
— Verlegung von ca. 2 100 m2 Bodenbelag aus Linoleum mit unterschiedlichen technischen Ansprüchen,
— Vorbereitung der Böden inkl. Reinigung und Spachtelung,
— Einbau von ca. 1 375 m Sockelleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Grundschule Am Markt 7 in 02991 Lauta OT Laubusch - LOS 315 Bodenbelag
Postanschrift: Mönchenstraße 24
Ort: Jüterbog
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 1
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sachsen.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Tathafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren vonder zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabagbe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.