Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn (AVV 17 01 07, 17 08 02, 17 09 04, 20 01 38, 17 02 04* und 20 01 40) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leineweberring 13
Ort: Elmenhorst
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21493
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn (AVV 17 01 07, 17 08 02, 17 09 04, 20 01 38, 17 02 04* und 20 01 40)
Los 1 Bauschutt (AVV 17 01 07) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 1 800 Mg p. a. (Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik)
Los 2 Bauschutt (AVV 17 01 07) Recyclinghöfe Kreis Stormarn:
Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 4 500 Mg p. a. (Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik)
Los 3 Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 17 08 02) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 270 Mg p. a.
Los 4 Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 17 08 02) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 450 Mg p. a.
Los 5 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 540 Mg p. a.
Los 6 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld ca. 780 Mg p. a.
Los 7 Holz A I-III (AVV 20 01 38) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 2 380 Mg p. a.
Los 8 Holz A I-III (AVV 20 01 38) Recyclinghöfe Kreis Stormarn:
Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 3. 070 Mg p. a.
Los 9 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 400 Mg p. a.
Los 10 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Stormarn:
Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld ca. 690 Mg p. a.
Los 11 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 690 Mg p. a.
Los 12 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 1 480 Mg p. a.
Bauschutt (AVV 17 01 07) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg:
Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 1 800 Mg p. a. Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik.
Einmalig um 1 Jahr
Bauschutt (AVV 17 01 07) Recyclinghöfe Kreis Stormarn:
Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 4 500 Mg p. a. Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik.
Einmalig um 1 Jahr
Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 17 08 02) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauen-burg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 270 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 17 08 02) Recyclinghöfe Kreis Stormarn:
Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 450 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 540 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld ca. 780 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Holz A I-III (AVV 20 01 38) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 2 380 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Holz A I-III (AVV 20 01 38) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 3 070 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 400 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld ca. 690 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 690 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 1 480 Mg p. a.
Einmalig um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat,
3. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
4. Nur für Bietergemeinschaften:
a) Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtswirksam unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtswirksam vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
b) Darlegung der Gründe und Motive für ihre Zusammenarbeit insoweit, dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß § 1 GWB beurteilen kann.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 bis 3 vor der Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
1. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die angebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb/die vergleichbare Qualifikation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorliegen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer durch eine Eigenerklärung das geforderte Zertifikat bis zum 30.6.2021 zu erwerben. Die Zertifizierung ist für die Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten.
2. Angaben zu Transportbehältern, Entsorgungswegen und -verfahren und Genehmigungsbehörden.
3. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Angaben zu Firmen und deren Teilleistungen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 und 2 vor der Zuschlagserteilung die Bescheinigungen nachzufordern.
Zu Punkt 3: die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung alle geforderten Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer anzufordern (einschließlich der unter Abschnitt III.1.2) geforderten) sowie ggf. die entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikate.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot die Vorgaben gem. Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.
Er ist gemäß § 4 VGSH verpflichtet, seinen unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese Vorgabe auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihen von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQYDJCG
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB hingewiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.