Entsorgung des Klärschlammes, Sandfang und Rechengutes der Kläranlagen Wurzen und Bennewitz Referenznummer der Bekanntmachung: 615-3609
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 2
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.azv-muldenaue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung des Klärschlammes, Sandfang und Rechengutes der Kläranlagen Wurzen und Bennewitz
— Entsorgung des maschinell entwässerten Klärschlammes der Kläranlage Wurzen mit durchschnittl. ca. 22 % TS, ca. 2 200 t/a, Rechengut ca. 100 t/a, Sandfanggut ca. 50 t/a;
— Entsorgung des Nassschlammes der Kläranlage Bennewitz mit ca. 2,5 % TS, ca. 3 500 m3/a, Rechengut ca.6 t/a, Sandfanggut ca. 6 t/a.
Wurzen
DEUTSCHLAND
— Entsorgung des maschinell entwässerten Klärschlammes der Kläranlage Wurzen mit durchschnittl. ca. 22 % TS, ca. 2 200 t/a, Rechengut ca. 100 t/a, Sandfanggut ca. 50 t/a;
— Entsorgung des Nassschlammes der Kläranlage Bennewitz mit ca. 2,5 % TS, ca. 3 500 m3/a, Rechengut ca.6 t/a, Sandfanggut ca. 6 t/a.
Zweimalige Verlängerung durch den AG um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister § 150 GeWO;
— Eintragung in Handelsregister/Handwerkerrolle;
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB § 123 oder nach Richtlinie 2004/18/EG, Teil II Kap. VII Abschn. 2 Artikel 45;
— Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung; (Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise und Erklärungen am Tag des Eröffnungstermines nicht älter als drei Monate ab Ausstellungsdatum sein).
— Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen;
— Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach berufsgruppen);
— Kopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes (ersatzweise Eigenerklärung), der Krankenkasse/n, der Berufsgenossenschaft;
— Erklärung zur Einhaltung von Tariflöhnen.
(Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise und Erklärungen am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als 3 Monate ab Ausstellungsdatum sein).
— Erklärung über die dem Unternehmen zur Durchführung der Aufgaben zur Verfügung stehende Technik und zum Personal mit branchentypischer Qualifikation;
— Nachweis der gültigen KFZ-Haftpflichtversicherungen für das/die vorgesehene/n Einsatzfahrzeug/e;
— Erlaubnis oder Berechtigung nach Güterkraftverkehrsgesetz GüKG § 3 v. 22.6.1998 (zuletzt geändert 31.8.2015);
— Betriebsgenehmigung der Entsorgungsanlage;
— Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb für die angefragten Leistungen;
— Nachweise für die stoffliche Verwertung des Klärschlammes einschließlich Verbrennung oder sonstige zulässige Entsorgungswege (außer Landwirtschaft):
Verwertungsstandort, Betreiber, Anlagenkapazität und Laufzeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Betriebserlaubnis der Verwertungs-/Entsorgungsanlage (Mindestgültigkeit über ausgeschriebenen Leistungszeitraum); Nachweise bei landwirtschaftlicher Verwertung des Klärschlammes: Beispiel Düngeplanung, Beschreibung der Ausbringung, Beispiel für Lieferscheine/Register;
(Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise und Erklärungen am Tag des Eröffnungstermines nicht älter als 3 Monate ab Ausstellungsdatum sein);
— Bekanntgabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe der Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer.
Die Anforderungen der Nachweise und Erklärungen Pkt. III.1.1. bis III.1.3. erfolgen auf Grundlage des GWB bzw. der VgV. Bei Bietergemeinschaften oder Einbeziehung von Subunternehmen sind die unter III.1.1. bis III.1.3. geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. allen einbezogenen Subunternehmen gleichermaßen zu erbringen. Bieter oder Bietergemeinschaften, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, haben gleichwertige Unterlagen und Nachweise nach Maßgabe ihrer Ursprungs- oder Herkunftsländer in beglaubigter deutscher Übersetzung beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de