Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Löbauer Str. 18
Ort: Herrnhut
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02747
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herrnhut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar
Die Region Kottmar hat sich erneut als LEADER-Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Sächsischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22.4.2015 als LEADER-Förderregion anerkannt worden.
Die Region „Kottmar“ hat ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Das REK enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2014-2020.
Mit der Gründung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG), eines Koordinierungskreises (KK) sowie einer Steuerungsgruppe sollen gemeinsam mit dem zukünftigen Regionalmanagement die in der Entwicklungsstrategie festgelegten Regularien und Zielsetzungen verfolgt und die Projektförderung umgesetzt werden. Zur Steuerung des Umsetzungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 2 nachweislich qualifizierten Vollzeitkräften erforderlich.
Das Regionalmanagement begleitet und unterstützt den LEADER-Prozess in der Region mit folgenden Aufgaben:
1. Aufbau und Betreibung einer Anlaufstelle für die Bürgerschaft und zivilgesellschaftlichen Akteure sowie für die Verwaltungen der Gemeinden und Städte zur Ausgestaltung des LEADER-Prozesses;
2. Erledigung der administrativen und finanziellen Belange der LAG im Rahmen des LEADER-Prozesses;
3. Fachliche Begleitung und Koordination des Umsetzungsprozesses der LES (einschließlich Vorbereitung des Projektauswahlverfahrens der LAG);
4. Vernetzung und Unterstützung von Kooperation der lokalen Akteure zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der LES;
5. Koordinierung und Organisation der themenspezifischen Arbeitskreise;
6. Kommunikation des LEADER- Prozesses in die Öffentlichkeit;
7. Sicherung der Prozessqualität und Evaluierung durch geeignete Verfahren.
Erwartet werden folgende persönliche Kompetenzen:
1. Fachkompetenz:
— Qualifikation: abgeschlossenes Studium Stadtplanung/ Architektur, Raumplanung, Geografie, Agrar- und Forstwissenschaften, Sozialwissenschaften;
— Kenntnisse zu den spezifischen Gebieten der Regionalentwicklung;
— Kommunikations- und Medienkompetenz: zielgruppenspezifische Aufbereitung/ Vermittlung von Informationen, Kenntnisse zum Umgang mit Internetbasierten Kommunikationsinstrumenten;
2. Regionalkompetenz:
— Kenntnisse der Region in Bezug auf die bisherige Entwicklung und aktuelle Herausforderungen (auch als Grundlage für Netzwerkarbeit);
— Institutionelle Kenntnisse der Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege, der relevanten Organisationen und Personen;
— Verständnis für die Eigenheiten der Region, Kenntnis der lokalen Sprache und Kultur, Offenheit für Anderes und Neues;
— Visionäres Denken und Handeln über Regionsgrenzen hinweg;
3. Projektkompetenz:
— Fähigkeit zum Entwickeln von Projektideen und Visionen;
— Beratungskompetenz zur Beurteilung baulicher Vorhaben;
— Kenntnisse zu Förderprogrammen;
— Erfahrung im Projektmanagement;
— Erfahrungen bei der Durchführung von Wettbewerbsverfahren;
— Vernetztes, konzeptionelles und strategisches Denken und Handeln;
— Kenntnisse von Wirkungsmodellen und Evaluationsmethoden;
4. Netzwerk- und Prozesskompetenz:
— Fähigkeit zur Projektbegleitung, Koordination und Beratung;
— Ausgeprägtes Organisationsmanagement für eine effektive Prozessgestaltung;
— Wissen und Fähigkeiten der Akteurinnen und Akteure vor Ort erkennen, sichtbar und nutzbar machen;
— Netzwerkgestaltung und -management (Gestaltung der Beziehungen und Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern), als Integrationsfigur innerhalb des Netzwerkes sowie nach außen wirken;
— Moderations- und Mediationskompetenz;
— Dialogfähigkeit, Ausgleich von Interessenkonflikten;
— Fähigkeit zur Wahrnehmung einer Brückenfunktion zwischen unterschiedlichen Interessenverbänden wie Gewerbe/ Industrie, Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Tourismus usw.
— Sensibilität für sozioökonomische und sozioökologische Fragestellungen.
Einzelheiten der Aufgabenstellung gehen aus den Vergabeunterlagen/ Ausschreibung hervor.
ELER MIttel nach RL LEADER/2014
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braunstraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verlängerung der Laufzeit
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verlängerung der Laufzeit
Verlängerung der EU-Förderperiode und daher Verlängerung des LEADER-Projekts - Verlängerung der EU-Förderperiode auf Grundlage einer Übergangsverordnung führt zu weiteren Bedarf am Regionalmanagement - Weiterbetreuung von noch in Umsetzung befindlichen Projekten - Verschieben der Abschlussevaluierung in 2021