Objektplanung § 34 HAOI LPH 3-9 für Umnutzung und Umbau des Südflügels Kloster Johannesbrunn zu Wohnungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 189-456429
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerzen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gerzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung § 34 HAOI LPH 3-9 für Umnutzung und Umbau des Südflügels Kloster Johannesbrunn zu Wohnungen
Die Gemeinde beabsichtigt den Umbau zu ca. 15 Wohnungen mit den erforderlichen Nebenanlagen und Stellplätzen. Es handelt sich um eine Nutzfläche von ca. 1 000 m2.
Beauftragt werden die Grundleistungen LPH 3 bis 9 § 34 HOAI und Anlage 10 HOAI. Zur Leistung gehört die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und Berechnungen zur Erlangung einer Förderung und zur Erstellung eines Verwendungsnachweises.
Schalkham
Die Gemeinde Schalkham beabsichtigt die Umnutzung und den Umbau des Südflügels des Klosters Johannesbrunn. Dieser Gebäudeteil des Klosters, der teilunterkellert ist und aus dem Erdgeschoss, 2 Obergeschossen und einem Dachgeschoss besteht, ist der älteste. Er wurde in den Jahren 1861 und 1862 errichtet und steht wie auch der zweite Flügel unter Denkmalschutz.
Geplant ist der Umbau des Gebäudeteiles zu ca. 15 Wohnungen mit den erforderlichen Nebenanlagen und Stellplätzen.
Die Wohnungen sollen so geplant werden, dass Sie für die Bedürfnisse unterschiedlicher Bewohner langfristig geeignet sind.
Es handelt sich um einen Massivbau mit Satteldach. Es wird ein Rückbau mindestens bis auf das Tragwerk und Komplettersatz der Technischen Gebäudeausrüstung erforderlich sein. Die Sichtziegel-Außenwand soll erhalten bleiben.
Die Gemeinde Schalkham beabsichtigt eine Förderung der Maßnahme durch die Programme „Sozialer Wohnungsbau“ der Regierung von Niederbayern und „Innen statt Außen“ des Amtes für ländliche Entwicklung zu beantragen, die diesbezüglich planerischen Anforderungen z. B. zur Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen: die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphase gem. § HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung/Ausführung abruft,
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung § 34 HAOI für Umnutzung und Umbau des Südflügels Kloster Johannesbrunn zu Wohnungen
Ort: Passasu
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).