Gemeinde Schaufling_Neuordnung "List Anwesen" mit Schaffung eines Bürgerzentrums_Arch, IBW, FA Referenznummer der Bekanntmachung: 78/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schaufling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeindeschaufling.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Schaufling_Neuordnung "List Anwesen" mit Schaffung eines Bürgerzentrums_Arch, IBW, FA
Die Gemeinde Schaufling beabsichtigt das in der Ortsmitte liegende Gasthaus "List" zu sanieren und durch Erweiterungsbauten (Ersatzbauten im Westen und Süden) ein Bürgerzentrum zu schaffen.
Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Freianlagenplanung, als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
94571 Schaufling Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Schaufling beabsichtigt das in der Ortsmitte liegende Gasthaus "List" zu sanieren und durch Erweiterungsbauten (Ersatzbauten im Westen und Süden) ein Bürgerzentrum zu schaffen.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten. Bauabschnitt I beinhaltet die Sanierung des bestehenden Hauptgebäudes (Gasthaus) im Norden sowie den Abbruch bestehender Gebäulichkeiten im Westen und Süden und den Neubau eines Veranstaltungsstadels im Westen.
Die hofförmige Anlage des Bestandes mit drei Gebäudeteilen bildet einen Vorplatz auf der Ostseite. Die Ersatzbauten im Süden und Westen werden in einem größeren Abstand als vorher zum Haupthaus errichtet. Durch diese Aufweitung des Hofes wird die Aufenthaltsqualität erhöht und ein Raum für Begegnungen geschaffen. Von diesem öffentlichen Vorplatz aus werden alle Nutzungen erschlossen.
Das Hauptgebäude wird saniert, die Nutzung des Gasthauses bleibt erhalten. Im östlichen Gebäudeteil wird im Erdgeschoss die Tourist-Info mit regionaler Vermarktung, eine Büronutzung für ein Bürgerbüro und ein Raum für die Abhaltung einer Bürgersprechstunde verortet. Im Obergeschoss entstehen für die Öffentlichkeit nutzbare Gruppenräume für die Abhaltung von Seminaren, Kursen, Vorträgen etc..
Im westlichen Neubau, der dem Maßstab eines Stadels nachempfunden wird, entsteht im Erdgeschoss und Obergeschoss des südlichen Gebäudeteils über zwei Geschosse ein Bürgersaal mit Galerie; im rückwärtigen nördlichen Teil des Saales werden die Zubehörräume für den Saal sowie die vertikale Erschließung des Gebäudes untergebracht, im Untergeschoss die sanitären Anlagen, Lagerräume und Räume für die Technik. Südseitig entsteht eine öffentliche WC-Anlage die von außen begehbar ist.
Die beiden Gebäudeteile, Haupthaus und Veranstaltungsstadel werden über ein vollverglastes zweistöckiges Foyer, welches der Haupterschließung dient, miteinander verbunden.
Der Baubeginn für Bauabschnitt I ist für Sommer 2021, die Fertigstellung für Frühsommer 2023 geplant.
Der Bauabschnitt II, der vorbehaltlich zur Verfügung stehenden Mittel erst in 3-5 Jahren realisiert wird, beinhaltet den Neubau eines südlichen Baukörpers (Dorfladen mit Nebenräumen im Erdgeschoss und barrierefreie Wohnungen im Obergeschoss) sowie den Bau einer Tiefgarage mit 36 Stellplätzen unter dem südlichen Baukörper und dem "Innenhof". Weitere 40 Stellplätze werden oberirdisch im Süden und Osten der Baukörper erstellt.
Die Genehmigungsplanung ist erstellt und eingereicht, die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet.
Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Freianlagenplanung, als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Die Maßnahme wird gefördert nach der Förderinitiative der Bayerischen Staatsregierung "Innen statt Außen".
Die Projektkosten der Kostengruppen 300, 400 und 700 belaufen sich auf voraussichtlich 12,2 Millionen EUR, davon entfällt auf BA I ein Betrag von [Betrag gelöscht] EUR, auf BA II ein Betrag von [Betrag gelöscht] EUR, die Kosten für die Außenanlagen werden mit [Betrag gelöscht] EUR veranschlagt.
1. Spezifischer Mindestumsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz/Jahr
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität: Der Bewerber muss über mindestens 3 Architekten/Ingenieure verfügen.
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro):
Mindeskriterien:
Mindestens 1 Referenz, bei der alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen (die Aspekte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein, alle aufgeführten Kriterien müssen, im gesamten Referenzportfolio, mind. einmal vorliegen), betreffend:
— erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Sanierung,
— Umbau,
— Neubau,
— Versammlungsräume für bis zu 200 Personen,
— Erfahrung mit Fördermitteln,
— Projektkosten (KG 200-700) von mind. 3 Mio. EUR brutto oder mehr,
— Bearbeitungszeitraum der Referenzen: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Sollte ein Bewerber eines der oben genannten Mindestkriterien nicht erfüllen, so ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen! Die Mindestkriterien können mit mehreren Referenzen erfüllt werden!!!
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Objektplanung Gebäude und Innenräume / Ingenieurbauwerke:
Stufe 1: Lph. 5-9 Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stufe 2: Lph. 5-9 Objektplanung Ingenieurbauwerke
Objektplanung Freianlagen:
Stufe 1: Lph. 2
Stufe 2: Lph. 3 und 4
Stufe 3: Lph. 5 - 7
Stufe 4: Lph. 8 und 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten und diese umfasst BA I und BA II.
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Projektbezogene Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: spezifischer Mindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt der letzten 6 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) betreffend:
a.) erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume,
b.) Sanierung,
c.) Umbau,
d.) Neubau,
e.) Versammlungsräume für bis zu 200 Personen,
f.) Erfahrung mit Fördermitteln,
g.) Projektkosten (KG 200-700).
Mindestens 1 Referenz, bei der alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen (die Aspekte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein, alle aufgeführten Kriterien müssen, im gesamten Referenzportfolio, mind. einmal vorliegen), betreffend:
— erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes ObjektplanungGebäude und Innenräume,
— Sanierung,
— Umbau,
— Neubau,
— Versammlungsräume für bis zu 200 Personen,
— Erfahrung mit Fördermitteln,
— Projektkosten (KG 200-700) von mind. 3 Mio. EUR brutto oder mehr,
— Bearbeitungszeitraum der Referenzen: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschliesslich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschliesslich über das deutsche Vergabeportal (dtvp), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDT0E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.