Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 für den Neubau einer Kindertagesstätte in Eppelborn-Humes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eppelborn
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 für den Neubau einer Kindertagesstätte in Eppelborn-Humes
Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt derzeit, die Betreuungssituation in der Gemeinde Eppelborn zu erweitern und an die aktuellen Bedarfe und Vorgaben anzupassen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, gem. § 53 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Eppelborn-Humes vergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Anlagengruppe 6 – Förderanlagen ebenfalls zu vergeben.
Der neue 4-Gruppige Kindergarten soll auf dem Baufeld des Grundstücksdreiecks zwischen Pfarrsaal und Sportlerheim errichtet werden (siehe Anlage 1 – Luftbild/Lageplan/Vermessungsplan). Unmittelbar an der Grundstücksgrenze des neuen Kindergartens liegt das Clubheim und der Sportplatz. Die Erschließung erfolgt über die Pastor-Pfeil-Straße.
Von den vorgesehenen 4 Gruppen sollen voraussichtlich 2 Regelgruppen für jeweils 20 Kindergartenkinder und eine Krippengruppe für 11 Krippenkinder sowie eine altersgemischte Gruppe mit 13 Regelplätzen und 6 Krippenplätzen geschaffen werden. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 950 qm BGF erforderlich. Die Raumgrößen und -anforderungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Raumprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen wird. Die Maßnahme muss bis Ende 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Grundstücksdreieck zwischen Pfarrsaal und Sportlerheim,
66571 Eppelborn-Humes,
(siehe Anlage 1 – Luftbild/Lageplan/Vermessungsplan)
Die Gemeinde Eppelborn vergibt die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 gemäß § 53 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Eppelborn-Humes.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI:
Lph 1: Grundlagenermittlung,
Lph 2: Vorplanung,
Lph 3: Entwurfsplanung,
Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Optional behält sich der Auftraggeber vor, die Vergabe der Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 6 für die Leistungsphasen 1-9 für den Neubau einer Kindertagesstätte in Eppelborn-Humes zu vergeben.
Für den Bereich ist ein Luftbild/Lageplan/Vermessungsplan vorhanden, welcher den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt wird (siehe Anlage 1). Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zum vorliegenden Auftrag werden 2 weitere Aufträge europaweit ausgeschrieben:
1) Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Eppelborn-Humes (Lph 1-9),
2) Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Eppelborn-Humes (Lph 1-6).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Aufträge bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag "Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von ca. 2,7 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme netto (inkl. Baunebenkosten).
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase1) vorzulegen. Ferner sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen. Sollten mehre Bewerber die volle bzw. höchste Bewertungszahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, unter den Bewerbern mit der vollen/höchsten Bewertungszahl zu losen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestanforderung, d.h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier:
Referenzen für den Neubau einer Betreuungs- oder Bildungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (z. B. Kindergarten/Kindertagesstätte, Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung für Kinder, Grundschule, Gemeinschaftsschule, usw.) für die genannten Anlagengruppen 1-5, 7.
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz je Anlagengruppe. Maßgeblich ist, dass für jede der genannten Anlagengruppen 1-5, 7 ein Nachweis erfolgt. Dieser kann auch mit unterschiedlichen Referenzprojekten erbracht werden. Sofern der Mindestnachweis für die unter (R-1) genannten Anlagengruppen nicht jeweils mit einer einzigen Referenz erbracht werden kann, können also mehrere Referenzen für (R-1) aufgeführt werden. Wichtig ist, dass für alle 6 genannten Anlagengruppen ein Referenznachweis erbracht wird.
Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten je Anlagengruppe gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 60 Punkte erreicht werden.
Zusatzpunkte: Sofern alle 6 Anlagengruppen über eine einzige Referenz nachgewiesen werden können, das heißt alle 6 geforderten Anlagengruppen in einem Referenzobjekt bearbeitet wurden, werden 5 Zusatzpunkte je Referenz vergeben. Insgesamt können 10 Zusatzpunkte erreicht werden.
Wertung zu (R-1): max. 70 Punkte (inkl. Zusatzpunkte) möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind in den Formblättern zu benennen.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 2 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 4 Punkte möglich.
(R-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten, die aus Fördergeldern (mit-)finanziert wurden. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind in den Formblättern zu benennen.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 3 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 6 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 80 Punkte erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2021, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall zu bearbeitenden Teilleistungen; im Falle von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich die Zugehörigkeit der Person zu benennen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o.ä.) vorzulegen.
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags.
6) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu (R-1) bis (R-3):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder mind. der Lph 5-8 gem. § 55 HOAI im Zeitraum von Januar 2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Die Nennung von mindestens 1 Referenz je Anlagengruppe zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Bewerbungsverfahren.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (R-1) bis (R-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z. B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für die Kriterien (R-2) bis (R-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
s.o.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft) bzw. ein Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (z. B. Diplom-/Master-/Bachelor-Urkunde);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, Vergabegespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.