Miete, Wartung und Montage von Stoffhandtuchspendern inkl. Stoffhandtuchrollen Referenznummer der Bekanntmachung: V_FB1_SG1-2021-0041
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete, Wartung und Montage von Stoffhandtuchspendern inkl. Stoffhandtuchrollen
Miete, Wartung und Montage von Stoffhandtuch-spendern inkl. Stoffhandtuchrollen in den Dienstgebäuden der Hauptverwaltung sowie der Kreuzstraße 62 der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland, V / FB 1 / SG 1
Kreuzstr. 62
40210 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Monatlich 281 Stoffhandtuchspender inkl. beliebige Anzahl an Stoffhandtuchrollen für 96 Monate.
Beide Parteien beschließen eine Verlängerung des Vertrages um weitere 48 Monate bis zum 30. November 2029. Die Entscheidung hierzu treffen beide Parteien bis zum 30. Mai 2025. Der Verlängerungsfall bedarf der Schriftform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handels- und Berufsregisterauskunft, Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage_1_Referenzen.xls.
Handels- und Berufsregisterauskunft, Betriebshaftpflichtversicherung.
Referenzen beifügen (Liiegen mindestens 2 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre vor? Eine Referenz ist vergleichbar, wenn der Leistungsumfang über mindestens 150 Stoffhandtuchspender monatlich verfügt. Wurde die Anlage„anlage_1_referenzen.xls“ beigefügt?).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).