Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulmen
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 261 / 301335-0
Fax: +49 261 / 301335-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buechel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.buechel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI - aufgeteilt in Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Objektplanung Gebäude
Büchel
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung / Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des Architekten, der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“. Für die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“ verbleiben.
Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen / Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4 beauftragt,
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen / Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen / Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Tragwerksplanung
Büchel
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung / Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen / Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen / Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen / Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Cochem-Cond
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56812
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/