Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Stiftung Landheim Schondorf am Ammersee: Offenes Verfahren Objektplanung Sportanlage Referenznummer der Bekanntmachung: Bekanntmachung über vergebenen Auftrag LH Schondorf OPL Sportanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schondorf am Ammersee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86938
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landheim-ammersee.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Stiftung Landheim Schondorf am Ammersee: Offenes Verfahren Objektplanung Sportanlage
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI - "Sportanlagen in der Landschaft") für den Neubau der Sportanlage des AG in Landheim 1-14, 86938 Schondorf am Ammersee.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI - "Sportanlagen in der Landschaft") für den Neubau der Sportanlage des AG in Landheim 1-14, 86938 Schondorf am Ammersee.
Unabhängig von der Einordnung in das Leistungsbild der Objektplanung Freianlagen gem. HOAI sind sämtliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu erbringen, die für das vollständige, termingerechte und mängelfreie Entstehenlassen der Sportanlage auf dem Gelände erforderlich sind.
Ausschreibungsgegenständlich sind
a) die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5 bis 9 und
b) die Besonderen Leistungen
- Leistungsphase 3: Erstellung und Einreichung des Antrags für die Schulaufsichtliche Genehmigung der Planung inkl. Förderantrag
- Leistungsphase 8: Erstellen des Verwendungsnachweises sowie Erstellen und Einreichen der Bauunterlagen für baufachliche Prüfung des Verwendungsnachweises
nach Maßgabe des Vertrages (Anlagenkonvolut 13 der Vergabeunterlagen).
Der bereits erstellte Vorentwurf (Anlagenkonvolut 15 der Vergabeunterlagen) sieht eine vollständige Neuerrichtung der Sportanlage vor. Die Planung beinhaltet
- eine Laufbahn 4/1,22 m x 130 m,
- einen Allwetterplatz mit Weit- und Hochsprunganlage 28 x 44 m,
- eine Kugelstoßanlage 15 x 24 m und
- ein Rasenspielfeld 60 x 90 m.
Die Bedarfsfeststellung für den Schulbetrieb ist bei der Staatsregierung eingereicht und die Schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms von der Regierung von Oberbayern (Anlagenkonvolut 15 der Vergabeunterlagen) ist erteilt worden.
Eine Baugenehmigung wird nicht benötigt, dies hat das Landratsamt Landsberg am 27.07.2020 per Mail bestätigt.
Die Leistungen werden stufenweise in folgenden Leistungsstufen vergeben:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphase 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 und 7
- Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8
- Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungsstufe 1, d.h. der Leistungen der Leistungsphase 3.
Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oberau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage 5 der Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
2) Der Bieter hat unter Verwendung des als Anlage 6 beigefügten Formblatts "Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV" zu erklären, dass er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen handeln wird.
Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRMVP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.