Sanierung der Burg Hohnstein - Los 4 "Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 - 3, 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohnstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Burg Hohnstein - Los 4 "Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 - 3, 7
Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im Eigentum des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge befindliche Burganlage wird von der Stadt Hohnstein im Jahr 2020 in Eigentum und Nutzung übernommen. Es besteht Einigkeit die Entwicklung der Anlage gemeinsam zu forcieren. Mit diesem Hintergrund wurde in 2018 durch die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden eine Machbarkeitsuntersuchung erarbeitet, die im Ergebnis eine Nutzungsmischung aus Beherbergung, Gastronomie und Freizeit als künftige Nutzung der Burganlage vorsieht.
Sowohl für die Stadt Hohnstein als auch für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellt die Realisierung dieses Konzeptes die Möglichkeit dar, den Makrostandort um die Burg Hohnstein mit seinen vielfältigen Angeboten wieder zu einer regionalen und überregionalen Bedeutung zu führen.
Darüber hinaus erfährt das Projekt Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist zeitnah für 2021 avisiert. Das im Entwurf vorliegende Städtebauliche Entwicklungskonzept der STEG Stadtentwicklung GmbH sieht die Umsetzung der Maßnahmen zur Sanierung der gesamten Burganlage in einem Zeitraum bis 2030 vor.
Bereits im Jahr 2020 fand eine europaweite Ausschreibung über die Planungsleistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung, Innenräume), §§ 39 ff. HOAI (Freianlagenplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8) sowie für Leistungen der Bauphysik gemäß Anl. 1.2 HOAI und Leistungen der Ingenieursvermessung statt. Mit Ausnahme des im Los 4 benannten Leistungsbild „Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7“ konnte alle Leistungen vergeben werden. Das Los 4 wurde in 12/2020 aufgehoben, mit dem Ziel der Durchführung einer erneuten europaweiten Ausschreibung gemäß § 14 VgV.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Die Beauftragung der 2./3. Stufe erfolgt optional. Nähere Information sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Hohnstein, DE
Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im Eigentum des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge befindliche Burganlage wird von der Stadt Hohnstein im Jahr 2020 in Eigentum und Nutzung übernommen. Es besteht Einigkeit die Entwicklung der Anlage gemeinsam zu forcieren. Mit diesem Hintergrund wurde in 2018 durch die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden eine Machbarkeitsuntersuchung erarbeitet, die im Ergebnis eine Nutzungsmischung aus Beherbergung, Gastronomie und Freizeit als künftige Nutzung der Burganlage vorsieht.
Sowohl für die Stadt Hohnstein als auch für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellt die Realisierung dieses Konzeptes die Möglichkeit dar, den Makrostandort um die Burg Hohnstein mit seinen vielfältigen Angeboten wieder zu einer regionalen und überregionalen Bedeutung zu führen.
Darüber hinaus erfährt das Projekt Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist zeitnah für 2021 avisiert. Das im Entwurf vorliegende Städtebauliche Entwicklungskonzept der STEG Stadtentwicklung GmbH sieht die Umsetzung der Maßnahmen zur Sanierung der gesamten Burganlage in einem Zeitraum bis 2030 vor.
Bereits im Jahr 2020 fand eine europaweite Ausschreibung über die Planungsleistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung, Innenräume), §§ 39 ff. HOAI (Freianlagenplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8) sowie für Leistungen der Bauphysik gemäß Anl. 1.2 HOAI und Leistungen der Ingenieursvermessung statt. Mit Ausnahme des im Los 4 benannten Leistungsbild „Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7“ konnte alle Leistungen vergeben werden. Das Los 4 wurde in 12/2020 aufgehoben, mit dem Ziel der Durchführung einer erneuten europaweiten Ausschreibung gemäß § 14 VgV.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Die Beauftragung der 2./3. Stufe erfolgt optional. Nähere Information sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Burg Hohnstein - Los 4 "Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 - 3, 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.