Stadt Bad Urach - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die energetische und bauliche Sanierung des Graf-Eberhard Gymnasiums Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1887
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-urach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Urach - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die energetische und bauliche Sanierung des Graf-Eberhard Gymnasiums
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für die energetische und bauliche Sanierung des Graf-Eberhard Gymnasiums.
Die Stadt Bad Urach plant, das Graf-Eberhard Gymnasium energetisch, technisch sowie teilweise baulich zu sanieren. Zudem sind Umbauarbeiten und ein Erschließungsanbau geplant, der die bestehenden Gebäudeteile miteinander verbindet.
Es sind u.a. folgende Baumaßnahmen geplant:
- Brandschutztechnische Ertüchtigung;
- Sanierung der Fassaden;
- Erneuerung der WC-Bereich;
- Austausch von Bodenbelägen;
- Sanierung der Flachdachflächen;
- Erschließungsanbau als Verbindung zwischen den aktuell getrennten Bauteilen inkl. Realisierung Barrierefreiheit;
- PCB Sanierung von 2 Fachräumen;
- Umsetzung "Moderne Lernwelten".
Die Umsetzung der Maßnahmen soll bauabschnittsweise erfolgen. Interimsflächen werden voraussichtlich erforderlich.
Die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen (Elektro und HLS) für dieses Projekt wurden bereits vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für die energetische und bauliche Sanierung des Graf-Eberhard Gymnasiums. Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufen 1 und 2 beauftragt werden.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Stadt Bad Urach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 18 Mio. netto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2008-12) aus.
Die Projektsteuerungsleistungen sollen voraussichtlich am 17. Januar 2022 beginnen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche "Sanierung/Umbau eines Schul-, Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürogebäudes", "Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber" und "Realisierung in gewerkeweiser Vergabe" herangezogen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung kann eine Referenz - anders als bei der Erfüllung der Mindestreferenzen - insgesamt nur einmal berücksichtigt werden. Eine Referenz kann daher nur einmal als priorisiert gekennzeichnet werden. Je Bereich können maximal 11 Punkte vergeben werden. Insgesamt sind maximal 33 Punkte zu erreichen.
Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Bereiche "Sanierung und/oder Umbau eines Schul-, Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürogebäudes", "Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber" und "Realisierung in gewerkeweiser Vergabe" priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die bis zu drei unterschiedlichen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft werden wie folgt bewertet:
a) Referenz "Sanierung und/oder Umbau eines Schul-, Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürogebäude"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
mindestens EUR 11 Mio.: 1 Punkt
über EUR 13 Mio. bis unter EUR 15 Mio.: 2 Punkte
mindestens EUR 15 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2017: 1 Punkt
ab dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2019: 2 Punkte
ab dem 01.01.2019: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt
b) Referenz "Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
mindestens EUR 6 Mio.: 1 Punkt
über EUR 8 Mio. bis unter EUR 10 Mio.: 2 Punkte
mindestens EUR 10 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2017: 1 Punkt
ab dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2019: 2 Punkte
ab dem 01.01.2019: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt
c) Referenz "Realisierung in gewerkeweiser Vergabe"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
mindestens EUR 11 Mio.: 1 Punkt
über EUR 13 Mio. bis unter EUR 15 Mio.: 2 Punkte
mindestens EUR 15 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2017: 1 Punkt
ab dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2019: 2 Punkte
ab dem 01.01.2019: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (2018, 2019, 2020).
2. Vorlage von Referenzen über erbrachte Projektsteuerungsleistungen.
Zu (2) "Referenzen": Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
a) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für Sanierung und/oder Umbau eines Schul-, Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürogebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 10 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
b) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 5 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
c) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für Sanierung und/oder Umbau eines Hochbauprojekts, das im Wege einer gewerkeweisen Vergabe realisiert wurde, mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 10 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
Hinweise:
Die vorbenannten Mindestreferenzen können durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden, sofern es die Anforderungen an alle drei Mindestreferenzen erfüllt.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Projektstufen nach AHO,
- Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme,
- Herstellkosten (KG 200 und 700nach DIN 276) in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR422
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.