"Bürger- und Dienstleistungszentrum Altes Landwarenhaus" Referenznummer der Bekanntmachung: RP202107-Ö-EU

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rackwitz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-rackwitz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

"Bürger- und Dienstleistungszentrum Altes Landwarenhaus"

Referenznummer der Bekanntmachung: RP202107-Ö-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Rackwitz beabsichtigt den Umbau des ehemaligen Konsums, Hauptstraße 1, 04519 Rackwitz, in ein Bürger- und Dienstleistungszentrum mit Hilfe einer Förderung aus der Förderrichtlinie StEP Revier. Im Zuge einer Konzeptentwicklung zu einem „Mehrzweckhaus“ wurden hierfür Entwürfe für das EG und das DG erstellt. Das nunmehr umzusetzende Vorhaben umfasst den Umbau und die Sanierung des „Alten Landwarenhauses“ in ein Bürger- und Dienstleistungszen-trum (Objekt 1) sowie den Neubau eines Baustoffhofes mit Maschinenhalle auf dem Standort des heutigen Garagenkomplexes (Objekt 2). Der Gesamtbaukostenrahmen der Maßnahme (KG 200-600) wird gemäß Antragsunterlagen und Kostenschätzung auf rund 2,432 Mio. Euro brutto geschätzt. Somit ist auch der Schwellenwert der geschätzten Kosten der KG 700 überschritten, weshalb ein EU-weites Vergabeverfahren zur Vergabe der entsprechenden Planungsleistungen erforderlich wird. Die Terminplanung sieht die Fertigstellung der LPH 4 bis zum 31.01.2022 vor. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Der aktuelle Entwurfsstand zur Umnutzung des ehemaligen Konsums in Rackwitz zu einem multiplen Haus basiert auf einem Nutzungskonzept. Dieses wurde im Projektzeitraum von 08/2019 bis 02/2020 erstellt, wobei die LEIIK gGmbH auf Basis der Nutzeransprüche ein erstes Raumkonzept erstellt hat. Die Leistungsphase 3 wurde durch das Büro K3 Architektur Landschaftsarchitektur unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes und kommunaler Ansprüche im Laufe des Jahres 2020 erstellt. Hauptgebäude (Objekt 1): Das Gebäude ist in Massivbauweise in den 50er Jahren errichtet worden und besteht aus einem südl. und einem nördl. Gebäudeteil

in Typenbauweise, wobei der nördliche Gebäudeteil nachträglich an den Südlichen angebaut wurde. Das Gebäude hat drei Geschosse: KG, EG und DG. Der nördl.

Gebäudeteil ist voll unterkellert und hat einen ebenen Zugang vom Nordwest-Hof her. Darüber hinaus besteht eine Teilunterkellerung des südl. Gebäudeteils. Die

Kellerwände sind im Bestand massives Mauerwerk, der Boden ist betoniert, die Decke über dem EG besteht aus Stahlbeton. Alte Öffnungen wurden im Zuge des

letzten Umbaus weitgehend zugemauert. Im Erdgeschoss sind die Wände massives Mauerwerk. Der Dachraum ist eine klassische Holzkonstruktion: Im südl.

Gebäudeteil als Pfettendach ausgebildet – im nördl. Gebäudeteil als Brettbinder-Konstruktion. Die Dacheindeckung wurde mit Ziegelpfannen vorgenommen – im

Zuge dessen wurden sämtliche Gauben im südlichen Gebäudeteil entfernt und überdeckt. Die verkehrstechnische Erschl. zwischen den Ebenen erfolgte von KG zu EG über zwei massive Treppenläufe. Die Haustechnik des Bestandsgebäudes ist dem Konzept der Verkaufseinrichtung angepasst und muss im Zuge des Umbaus und der Umnutzung bzw. kleinteiligeren Untergliederung ebenfalls umgebaut und angepasst werden. Nebengebäude (Objekt 2): Westlich des Konsums ist eine Garagenzeile gelegen, welche im Rahmen des Vorhabens zurückzubauen ist und durch ein für den ansässigen Baustoffhof genutztes NG zu ertüchtigen ist. Der durchzuführenden Planungsfortschreibung und dem Umbau ist die Entwurfsplanung der bereits durchgeführten Leistungsphase 3 über alle Lose zwingend zugrunde zu legen. Weitere Informationen und Details zur Aufgabenstellung sind der Anlage A zu entnehmen. Die Kostenberechnung des Büros K3 Architektur Landschaftsarchitektur beziffert vorläufige Baukosten der KG 200 bis 600 DIN 276, Stand 24.02.2021 von rund 2,432 Mio. € brutto. Folgende Terminschiene/ Meilensteine sind vorzusehen: -Fertigstellung LP 4 01/2022; - Bauende 2. Quartal 2023.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Hauptort der Ausführung:

Rackwitz, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 4 bis 6. Der Auftraggeber sieht für alle Lose eine stufenweise Beauf-tragung vor: - Stufe 1: LPH 4, - Stufe 2: LPH 5 bis LPH 6. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: -LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erläuterung zur Projektdurchführung / Gewichtung: 36 von 120 Punkten (30 %)
Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung / Gewichtung: 48 von 120 Punkten (40 %)
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 36 von 120 Punkten (30 %)
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 136-361281
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Los Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI wird unter Anwendung § 17 VgV i.V. § 14 Abs. 4, § 74 VgV und § 7 ff. GWB als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben, wobei mindestens 5 Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/08/2021

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