Lieferung und Installation einer IoT-Cloud-Plattform für Prozessmanagement im Krankenhaus
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Borna
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/leipzigerland
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation einer IoT-Cloud-Plattform für Prozessmanagement im Krankenhaus
Modular aufgebaute, offene u. einfach einzubindende IoT-Cloud-Plattform, zur dig. Optimierung von Prozessen im Zusammenhang mit der Bettenreinigung, dem Gerätemanagement, der Temp.-überwachung, der Ultraschallgeräteauslastung u. des Patiententransports. Unter Verwendung von Echtzeit Datentracking wird die Prozessoptimierung u.Personalressourcenallokation in der Logistik, die Gerätelokalisation, die Gerätestatuserfassung u. die Temperaturüberwachung kritischer Bereiche wie Klimatisierung u. Kühlsystemen ermöglicht. Lokalisierungsfkt. werden auf Grundlage eines 3D-Raummodells abgebildet. Dies wird durch die Kompatibilität zur vorhandenen Infrastruktur ermöglicht u. somit die einfache u genaue Lokalisierungsfunktion unterstützt. Die Plattform ermöglicht eine Anbindung von bereits bestehenden Geräten und Systemen des Krankenhauses. Zur Optimierung d. Prozesse werden d. erfassten Daten zu erprobten Benchmarks herangezogen. Des Weiteren sind umfangreiche statische Funktionalitäten enthalten.
Borna
Modular aufgebaute, offenen und einfach einzubindende IoT-Cloud-Plattform, zur digitalen Optimierung von Prozessen im Zusammenhang mit der Bettenreinigung, dem Gerätemanagement, der Temperaturüberwachung, der Ultraschallgeräteauslastung und des Patiententransports. Unter Verwendung von Echtzeit Datentracking wird die Prozessoptimierung und Personalressourcenallokation in der Logistik, die Gerätelokalisation, die Gerätestatuserfassung und die Temperaturüberwachung kritischer Bereiche hinsichtlich Klimatisierung und Kühlsystemen ermöglicht. Lokalisierungsfunktionen werden auf Grundlage eines 3D-Raummodells abgebildet. Dies wird gewährleistet durch die Kompatibilität der Plattform zur vorhandenen Infrastruktur und somit die einfache und genaue Lokalisierungsfunktion unterstützt. Die Plattform ermöglicht eine Anbindung von bereits bestehenden Geräten und Systemen des Krankenhauses. Zur Optimierung der Prozesse werden die erfassten Daten zu erprobten Benchmarks herangezogen. Des Weiteren sind umfangreiche statistische Funktionalitäten enthalten, die den beschriebenen Prozess weiter vorantreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach ausführlicher Recherche wurde festgestellt, dass diese Innovation in Gänze der beschriebenen Möglichkeiten derzeit nur von einem Hersteller realisiert wird. Unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien wird die IoT-Cloud-Plattform für umfassendes Prozessmanagement im Krankenhaus daher mittels eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beschafft.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.