Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (im Einzelnen s. II.2.4) - Innenraumgestaltung St. Marien Andreas Kirche in 14721 Rathenow. Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ev-kirche-rathenow.de/wir.html
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (im Einzelnen s. II.2.4) - Innenraumgestaltung St. Marien Andreas Kirche in 14721 Rathenow.
Der Innenraum der Sankt-Marien-Andreas-Kirche in Rathenow soll wiederhergestellt/neugestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines ganzheitlichen Raumes, der sowohl für Gottesdienste als auch für Konzerte und andere Veranstaltungen kulturell genutzt werden kann. Grundlage bildet ein mit Kirchengemeinde, Förderkreis und Denkmalpflege abgestimmtes Planungskonzept, das sowohl denkmalpflegerische Belange als auch die heutigen Nutzungsanforderungen berücksichtigt.
Ausgeschrieben sind Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2020) in den Handlungsbereichen A bis E.
Kirchplatz 10 14712 Rathenow
Die unter Denkmalschutz stehende evangelische Stadtkirche St. Marien und Andreas, zurückgehend auf eine spätromanische Basilika des frühen 13. Jahrhunderts, wurde im Laufe der Zeit mehrmals umgebaut. 1945 wurde die gotische Backsteinkirche durch einen Brand zu großen Teilen zerstört. Nach einem partiellen Wiederaufbau mit begrenzten Mitteln in den 1950er Jahren konnte das Bauwerk seit den 1990er Jahren in mehreren Bauabschnitten in ihrer äußeren Erscheinung wieder hergestellt werden.
In dem nun folgenden Schritt soll der Innenraum in mehreren Bauabschnitten wiederhergestellt/neugestaltet werden. Grundlage bildet eine Vorstudie aus dem Jahr 2016 (St. Marien-Andreas Kirche, Rathenow - Innenraumgestaltung - Planungskonzept; Verf.: Dr. Krekeler & Partner Architekten, Brandenburg). Nach derzeitiger Planung betreffen die zu vergebenden Planungsleistungen im Einzelnen:
1. Bauabschnitt - Chor: u.a. Einwölbung des Chorraums, Herstellung einer neuen Fußbodenebene/ neuer Bodenbelag, Versetzung Altarmensa/historischer Flügelaltar.
2. Bauabschnitt - Kirchenschiff: u.a. Instandsetzung des Kirchenschiffes (Innenwände, Bodenbelag etc.), Einbau von Emporen.
3. Bauabschnitt - Nebenanlagen: insbesondere Einbau von behindertengerechten Nebenanlagen in das Kirchenschiff.
Zudem sollen Teile der Technischen Ausrüstung (Anlagen der Anlagengruppen 410, 420, 440/450) erneuert werden. Die Maßnahmen sollen bei laufendem Betrieb realisiert werden.
Die Projektkosten (Summe Kostengruppen 300-700 nach DIN 276) sind mit insgesamt rund 7,5 Mio. EUR brutto beziffert (Kostenobergrenze). Nach derzeitigem Stand soll eine hälftige Finanzierung durch Bund und Land erfolgen. Koordinierender Zuwendungsgeber ist das Land Brandenburg/MWFK. Die Landesmittel stehen nur nach jährlich festgelegten Tranchen zur Verfügung; eine Übertragung 2021 ggf. nicht verausgabter Mittel ist angefragt/wird angestrebt.
Bei Planung und Realisierung sind die jeweiligen Förderbedingungen zwingend einzuhalten. Im Falle von Mehrkosten sollen Teil-Baumaßnahmen mit niedrigerer Priorität entfallen.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2020) in den Handlungsbereichen A bis E:
A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation),
B (Qualitäten und Quantitäten),
C (Kosten und Finanzierung),
D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und
E (Verträge und Versicherungen).
Neben Grundleistungen der Projektstufe 1 teilweise (soweit noch erforderlich bzw. für die Erbringung der nachfolgenden Leistungsstufen nötig) sowie der Projektstufe 2 bis 5 sollen ausgewählte Besondere Leistungen sowie optional weitere Leistungen beauftragt werden.
Gesucht wird ein Projektsteuerer mit Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben und Erfahrung in der Abwicklung von Fördermaßnahmen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Vorstudie "St. Marien-Andreas Kirche, Rathenow - Innenraumgestaltung - Planungskonzept" (Verf.: Dr. Krekeler & Partner Architekten, Brandenburg 2016); Kostenschätzung nach DIN 276 (Verf.: Dr. Krekeler & Partner Architekten, Brandenburg 2016 / Weiterbearbeitung: Evangelische Kirchengemeinde St. Marien-Andreas Rathenow - Bauausschuss des Gemeindekirchenrates, Rathenow 2020); im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegende Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG).
Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 10/2021; 2. Realisierung: in mehreren Bauabschnitten bis 2025 (inkl. Verwendungsnachweis); 3. Projektabschluss: im Nachgang.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen/ Bauabschnitte. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Projektstufe 1 (Leistungsphase 1 der Planer) und die Projektstufe 2 teilweise (bis LPh 3 der Planer) in den Handlungsbereichen A-E beauftragt: soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung.
Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Konsistoriums bzw. der Landeskirche der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Voraussetzung für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(2) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional Besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie ggf. Leistungen der Projektleitung beauftragt.
(3) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) u.a. folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote, Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (u.a. Leistungsbild).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYYG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Bauherr nach seiner Einschätzung jedoch kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 99 GWB. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen - konkret der Vergabekammer des Landes Brandenburg - nach seiner Ansicht nicht eröffnet; die Vergabe unterliegt der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.