Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, 2. Bauabschnitt (Sanierung Sporthalle), Gemeinde Hohenroth Prallwände Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-224710
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neustadt a. d. Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgbadneustadt.rhoen-saale.net
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, 2. Bauabschnitt (Sanierung Sporthalle), Gemeinde Hohenroth Prallwände
Prallwände
Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, Poststraße 9, 97618 Hohenroth
Werk- und Montageplanung
Bemusterung
- ca. 230m2 Punktelastische, ballwurfsichere Textile-Prallwand H=3,00 m,
- ca. 50 m Ball-Abrollbrett 500 mm,
- ca. 75 m Sockelleiste Prallwand,
- 2 St. Geräteraumabschlusstor inkl. Prallwandverkleidung
- 2 St. Drehtür vor Nische Prallwand inkl. Prallwandverkleidung,
- 8 St. Revisionsklappen verschiedene Abmaße in Prallwand,
- 1 St. Sporthallenzugangstür 2-flüglig inkl, Prallwandverkleidung
- 1 St. Sporthallenzugangstür 1-flüglig inkl. Prallwandverkleidung
- 1 St. Sporthallenaußentür/Notausgangstür 2-flüglig mit Türaufdopplung inkl. Prallwandverkleidung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, 2. Bauabschnitt (Sanierung Sporthalle), Gemeinde Hohenroth: Prallwände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Colmberg
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91598
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kneitschel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.