Lieferung von zwei baugleichen Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Beladung in drei Losen für die Kommunen Fürstenzell (federführend) und Rotthalm
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fuerstenzell.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotthalmünster
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rotthalmuenster.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei baugleichen Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Beladung in drei Losen für die Kommunen Fürstenzell (federführend) und Rotthalm
Lieferung von zwei baugleichen Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Beladung in drei Losen (Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander abzugeben) für die Kommunen Fürstenzell (federführend) und Rotthalmünster gem. DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten
Lieferung der Fahrgestelle für zwei baugleiche Drehleitern DLA (K) 23/12
Fürstenzell
Lieferung von zwei Fahrgestellen für zwei baugleiche Drehleitern DLA (K) 23/12 gem. DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung der Aufbauten für zwei baugleiche Drehleitern DLA (K) 23/12
Fürstenzell
Lieferung von zwei Aufbauten für zwei baugleiche Drehleitern DLA (K) 23/12 gem. DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung der Beladung für die Drehleitern DLA (K) 23/12 des Marktes Fürstenzell
Fürstenzell
Lieferung der Beladung für die Drehleitern DLA (K) 23/12 des Marktes Fürstenzell gem. DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Fürstenzell - Elektronische Vergabe über aumass.de
Elektronischer Tresor – autorisierte Personen mit Verifizierungscode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]