Beschaffung eines Versorgungs-LKWs für die FFW Kolbermoor Referenznummer der Bekanntmachung: 7-0452-3-2-as-21-141
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolbermoor
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Versorgungs-LKWs für die FFW Kolbermoor
Versorgungs-LKW für die FFW Kolbermoor in zwei Losen
Los1: Zweiachsiges LKW-Frontlenker Fahrgestell mit serienmäßiger Doppelkabine zur Aufnahme einer Staffelbesatzung.
Los2: Auf- und Ausbau nach Technischer Baubeschreibung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration von Mai 2015 .
Erfüllt die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846 (alle Teile) und DIN 14502. Entspricht den Bau- und Zulassungsvorschriften StVZO, FZV, den EG-Richtlinien und der
UVV-Fahrzeuge (DGUV V70).
Fahrgestell
Stadt Kolbermoor
Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor
Beschaffung eines zweiachsigen LKW-Frontlenker Fahrgestells für einen Versorgungs-LKW gem. DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN 14502-3
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Zentralen Beschaffungsstelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Auf- und Ausbau
Stadt Kolbermoor
Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor
Aufbau auf Fahrgestell nach Los 1 zum Versorgungs-Lastkraftwagen nach Technischer
Baubeschreibung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration von Mai 2015 .
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Zentralen Beschaffungsstelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €,
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €
III.1.3.1) Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Eigenerklärung darüber, dass in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht worden sind. Unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
III.1.3.2) Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen
III.1.3.3) Beifügen von Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
III.1.3.4) Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen. Die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen durch Bescheinigung hierzu anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen wird bestätigt.
zu III.1.3.1) vergleichbar ist eine Leistung, wenn der Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9