Corona - Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SBA000015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona - Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien
Das Landesamt für Steuern (LfSt) benötigt über eine dringliche Beschaffung SARS-CoV-2 Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien („Selbsttests“).
Es ist eine Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern ab Zuschlagserteilung bis zum 19.03.2022 mit zweifacher Verlängerungsoption geplant, aus der das LfSt und weitere beteiligten Behörden/ Dienststellen bedarfsgerecht abrufen können.
Für weitere Inhalte wird während der laufenden Ausschreibung auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
München und ganz Bayern
SARS-CoV-2 Antigen Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der durch die Omikron Variante erneut verschärfte pandemische Lage sowie des weiterhin verschärften und zwingend zu beachtenden Hygienekonzepts besteht eine hohe Dringlichkeit bei der Beschaffung der Corona-Schnelltests; dies gilt auch im Hinblick auf die hohe Markt-Nachfrage und die Lieferkapazitäten der Anbieter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Corona - Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die erfolgreiche Bieterin hat mit ihren beiden gültigen Hauptangeboten die beiden wirtschaftlichsten Angebote abgegeben. Vertragsgemäß wurde der Zuschlag auf die beiden wirtschaftlichen Angebote erteilt (Rang 1 und Rang 2).
Angebots- bzw. Auftragswerte werden aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.