Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude für Neubau Archivhalle Jahnstraße Borna
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-lk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude für Neubau Archivhalle Jahnstraße Borna
Geplant ist der Aufbau eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens, welches Registratur und Archiv des Landkreises Leipzig, das Archiv des Sächsischen Wirtschaftsarchivs sowie das Archiv des Vereins DOKMitt beinhaltet.
Die Förderung erfolgt nach der Förderrichtlinie des SMR zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG).
Zur Aufnahme in das Programm wurde bereits eine anteilige Vorplanung mit einer Kostenschätzung erstellt, diese beläuft sich auf 10 Mio. € brutto.
Planungsbeginn: 06/2022 Fertigstellung LP 3 Entwurfsplanung/Fördermittelantrag: 31.08.2022 Baubeginn: 01.07.2023 Fertigstellung: 31.12.2024
Borna
Leistungen der Planung und Bauüberwachung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI LP (2 Restleistung ca. 50 %),3-9.
Aufgrund der komplexen Anforderungen an ein Archiv soll zusätzlich zur Objektplanung auch die Brandschutzplanung und -beratung sowie die Bauphysik beauftragt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Förderantrag.
Die Zeitspanne vom Juni 22 bis Dezember 2029 umfasst auch die Gewährleistungszeit. Sofern sich Verzögerungen in der Mittelbereitstellung ergeben, kann der Vertrag verlängert werden.
Die unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 3 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max. 51 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit mindestens 3 Bewerbern verhandeln. Besteht Punktgleichheit, wird die Bewerberzahl auf bis zu 5 erhöht. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP (2-50%), 3-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphase 3 Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals und Kompetenz Brandschutzplanung:
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Für den Brandschutzplaner ist die fachliche Qualifizierung durch entsprechende Nachweise/Zertifizierungen zu belegen.
Der Projektleiter muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen.
Der Objektüberwacher muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen. Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine zehnjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen und im Projekt, das die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt, bereits in der Funktion tätig gewesen sein.
Notwendige Angaben für den Projektleiter und den Objektüberwacher:
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
- Referenzprojekt mit Mindestanforderung
Brandschutz: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bewerber über hohe Kompetenz beim Brandschutz verfügt. Diese Kompetenz kann er entweder durch eigenes Personal, das über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügt, nachweisen. Der Bewerber kann aber auch durch Eignungsleihe mit Nachauftragnehmern oder Mitgliedern in einer Bewerbergemeinschaft diese Kompetenz nachweisen. Das vorgesehene Personal (Projektleiter, Objektüberwacher und Brandschutzplaner) muss in dem Referenzprojekt, das die Mindestbedingung gemäß III.1.3 erfüllt, bereits zusammengearbeitet haben.
a) Berufshaftpflichtversicherung:
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen-, und 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Besteht aktuell eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Eine Kopie des Versicherungsscheins der aktuell bestehenden Versicherung muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021;
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren jeweils mindestens 3 Architekten/Ingenieure;
Es können insgesamt bis zu drei Hochbau-Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2010 in Betrieb genommen wurden oder werden, benannt werden, ausgenommen das Referenzprojekt für den Mindeststandard, dieses muss nach dem 01.01.2017 in Betrieb genommen worden sein. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag sowie Checkliste zur Bewertung, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes des bewerbenden Büros sowie persönliche Referenz des Projektleiters, des Objektüberwachers und des Brandschutzplaners, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Hallenbau mit mindestens 1.000 m² NUF und einer lichten Höhe von mindestens 5 m, dazu integrierter Bürokomplex mit mindestens 400 m² NUF.
• Inbetriebnahme nach dem 01.01.2017 bis spätestens 31.01.2022;
• Investitionskosten >= 5 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276);
• Planungsleistung Objektplanung Gebäude mindestens LP 2-8 wurden erbracht, die LP 8 Objektüberwachung im vollen Umfang des HOAI-Leistungsbildes, nicht nur „Künstlerische Oberleitung“;
• die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben;
• Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
• Zusätzlich müssen Erfahrungen bei der Beantragung von Fördermitteln nachgewiesen werden. Das kann mit dem vorstehenden Referenzprojekt „Mindeststandard“ oder aber mit einem beliebigen anderen Hochbauprojekt, bei dem die Investitionskosten >= 5 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276) betrugen, nachgewiesen werden. Das Bauvorhaben muss zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.01.2022 in Betrieb genommen worden sein.
• Zusätzlich müssen Erfahrungen mit Regalanlagen zur Lagerung von Schriftgut mit mindestens drei Ebenen vorliegen. Das kann mit dem vorstehenden Referenzprojekt „Mindeststandard“ oder aber mit einem beliebigen anderen Projekt erfolgen. Hierbei muss es sich nur um eine Büroreferenz handeln, nicht um eine persönliche Referenz des vorgesehenen Personals. Das Bauvorhaben muss zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.01.2022 in Betrieb genommen worden sein.
siehe III.1.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [gelöscht] 45 [gelöscht] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Los 1 Objektplanung Versand an EU-Amtsblatt Los 1 Obj.pl. Dienstag, 8. Februar 2022 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Freitag, 11. März 2022 10 Uhr Auswertung Stufe 1 Freitag, 18. März 2022 Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Freitag, 18. März 2022 Erstangebot einreichen Freitag, 8. April 2022 10 Uhr Vergabeverhandlung Los 1 Obj.pl. Mittwoch, 13. April 2022 Uhrzeit gemäß Einladung finales Angebot einreichen Mittwoch, 20. April 2022 10 Uhr Information über beabsichtigte Vergabe am Donnerstag, 21. April 2022 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Parallel wird als Los 2 auch die Planung TGA AG 1-[Betrag gelöscht] europaweit ausgeschrieben. Die übrigen Planungsleistungen liegen unter dem Schwellenwert und werden nach sächsischem Haushaltsrecht beauftragt.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Vers