Sanierung und Erweiterung des Schlosshotels und Schlosses Thurnau in 95349 Thurnau - Elektroarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thurnau
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thurnau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Schlosshotels und Schlosses Thurnau in 95349 Thurnau - Elektroarbeiten
Sanierung und Teilneubau des Anwesens Marktplatz 9 in 95349 Thurnau (ehemalige Bäckerei Gräf) als zusätzliche Zimmer für das
Schlosshotel und Bauteil 1.
95349 Thurnau
1 St Zähleranlage
2 St Unterverteilung, komplett bestückt mit Einbaugeräten
7500 m Kabel und Leitungen (Stark- und Schwachstrom), Verlegung vorwiegend u.P. und Fußboden
160 St Leuchten diverser Art (Einbau/Anbau)
420 St Installationsgeräte (Schalter, Steckdosen, Antennendosen, Datendosen), vorwiegend u.P.
1 psch Brandmeldeanlage (Hausalarm) flächendeckend
1 psch Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Einzelbatterie)
1 psch Blitzschutzanlage
1 psch Antennen- und Verteilanlagen
1 psch Brandschutzmaßnahmen
1 psch Kernbohrungen, Bestandsdokumentation
34-4654.1-5-60
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240729
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Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240729
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240729
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Kulmbach
elektronische Angebotsöffnung, keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfranken.bayer.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehrals 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.