Neubau der Kläranlage Appendorf / Gemeinde Lauter - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2 und Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baunach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96148
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-lauter.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av176493-eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av176493-eu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kläranlage Appendorf / Gemeinde Lauter - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2 und Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3.
Die Gemeinde Lauter plant den Neubau einer vollbiologischen Kläranlage mit stationärer Schlammentwässerung am Standort der bestehenden Kläranlage Appendorf.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, Anlagengruppen 7.2 und 8 (mit AG 2 und 4) sowie Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3, jeweils Leistungsphasen 3 – 9.
Die Freianlagenplanung ist mit zu bedenken.
Gemäß der in den Informationsunterlagen beiliegenden Kostenschätzung betragen die Investitionskosten der Kläranlage ca. 5,1 Mio Euro (ohne Baunebenkosten).
Gerechnet wird mit voraussichtlichen Baukosten ohne Mehrwertsteuer von ca. 1,8 Mio. Euro für die Technische Ausrüstung und ca. 2,3 Mio. Euro für die Ingenieurbauwerke.
Eine Vergabe der Leistungen in Stufen wird vorbehalten.
Die Planungen sind sofort nach Auftragsvergabe zu beginnen. Es wird angestrebt, die Baumaßnahme bis Mitte 2025 abzuschließen.
Appendorf, Gemeinde Lauter, VG Baunach.
Die Gemeinde Lauter betreibt am östlichen Ortsrand von Appendorf eine Tropfkörperanlage zur Ausreinigung des anfallenden Abwassers aus verschiedenen Gemeinden und Gemeindeteilen.
Die Kläranlage wurde Ende der 70er-Jahre gebaut. Sie ist bau- und verfahrenstechnisch veraltet und muss deshalb neu errichtet werden.
Geplant ist, die bestehende Tropfkörper-Kläranlage sukzessive zu einer Belebungsanlage umzubauen.
Um die zukünftigen Anforderungen an eine gezielte Nitrifikation und Denitrifikation zu gewährleisten, wird als Reinigungsverfahren das Belebtschlammverfahren gewählt. Bedingt durch die niedrige Ausbaugröße erscheint es wirtschaftlich, eine aerobe Schlammfaulung zu installieren.
Die Bauwerke sind so planen, dass die Ausreinigung des Abwassers in der bestehenden Kläranlage während der Bauzeit bis zur vollständigen Inbetriebnahme der neuen Anlage sichergestellt ist.
Deshalb ist geplant, Schneckenhebewerk, Rechen- und Sandfang sowie Betriebsgebäude mit Schlammsilo, Eindicker und Schlammentwässerung zunächst auf der noch freien Baufläche zwischen vorhandenem Sandfang und Staatsstraße betriebsbereit zu errichten.
Nach betriebsbereiter Fertigstellung der mechanischen Reinigungsstufe kann das alte Betriebsgebäude sowie der Sandfang samt Schlammbeete abgebrochen werden, so dass eine freie Baufläche für das Kombibecken und den Messschacht entsteht.
Während der Bauzeit der biologischen Stufe sind somit der neue Rechen mit Sandfang und der bestehende Tropfkörper samt Nachklärung zur Ausreinigung der Abwässer in Betrieb.
Nach Inbetriebnahme der neuen biologischen Stufe können der bestehende Tropfkörper demontiert und die restlichen Außenanlagen hergestellt werden.
Vom Ingenieurbüro ProTerra, Knetzgau wurde 2021 eine Variantenuntersuchung bezüglich Neubau einer Kläranlage bzw. Anschluss an die Kläranlage Baunach ausgearbeitet.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde auch ein Vorentwurf für den Neubau der Kläranlage Appendorf erstellt.
Die Variantenuntersuchung mit Vorentwurf wird in den Informationsunterlagen zur Verfügung gestellt.
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen - Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
Bewertung: Punkte = (Punkte 2019 + Punkte 2020 + Punkte 2021) / 3.
1.1. Fachplanung Technische Ausrüstung:
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 15.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt; ab 1,5 Pers. = 2 Punkte; ab 2 Pers. = 3 Punkte; ab 3 Pers. = 4 Punkte; ab 4 Pers. = 5 Punkte;
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1.1 zum Teilnahmeantrag).
1.2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 10.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt; ab 1,5 Pers. = 2 Punkte; ab 2 Pers. = 3 Punkte; ab 2,5 Pers. = 4 Punkte; ab 3 Pers. = 5 Punkte;
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1.2 zum Teilnahmeantrag).
2. Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten KG 300 und 400 ohne MwSt. in EUR:
Bewertung: unter 1,0 Mio. = 1 Punkt; ca. 1,0 – 1,5 Mio. = 2 Punkte; ca. 1,5 – 2,0 Mio. = 3 Punkte; ca. 2,0 – 3,0 Mio. = 4 Punkte; ab 3,0 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
2.1. Fachplanung Technische Ausrüstung:
Leistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, alle Anlagengruppen, mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 15.
(Siehe Referenzliste Anlage 2.1 zum Teilnahmeantrag).
2.2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3, mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 10.
(Siehe Referenzliste Anlage 2.2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5)
3. Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten.
Bewertung von Referenzauskünften bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit, und Leistungsfähigkeit bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung: 0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut.
3.1. Fachplanung Technische Ausrüstung:
Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Leistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, alle Anlagengruppen (Projekte vergleichbarer Komplexität, insbesondere Leistungen der Anlagengruppen 7.2 und 8), mindestens Leistungsphasen 2 – 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 30.
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3.1 zum Teilnahmeantrag).
3.2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3 (Projekte vergleichbarer Komplexität, insbesondere Projekte und Anlagen der Abwasserentsorgung), mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 20.
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3.2 zum Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§75 (6)VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung des verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 (3) VgV) im Teilnahmeantrag.
Erforderlich ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ für die jeweils verantwortlichen Berufsangehörigen (Technische Ausrüstung / Ingenieurbauwerke) gemäß Ingenieurgesetz.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben des Art 2 BauKAaG erfüllt sind.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
b) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber-/Bietergemeinschaften vergeben werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Anlage 4 Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.
In dieser Erklärung werden alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter benannt. Gleichzeitig erklären alle Mitglieder, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft muss ein eigenes Formblatt Eigenerklärung abgeben.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge,
c) Bei einer wirtschaftlichen Verknüpfung des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen stellt der Bewerber die Art der Verknüpfung im Teilnahmeantrag dar (VgV § 73 (3)).
Berufshaftpflichtversicherung über 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie über mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr, ist bei Vertragsabschluss vorzulegen) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die entsprechende Angabe im Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) ist ausreichend, ein Nachweis ist nur auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
Nur Eigenerklärungen sind vorzulegen.
Zur Beschränkung der Zahl der Bewerber nach Bewertung und Gewichtung gemäß Ziff. II.2.9).
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2019, 2020 und 2021 – ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen (Angaben im Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1.1 bzw. 1.2 zum Teilnahmeantrag).
2. Referenzen erbrachter Ingenieurleistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2 (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzw. gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3 (Objektplanung Ingenieurbauwerke), jeweils mind. Leistungsphasen 2 - 8, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden 2 Projekte, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt wurden.
Bewertet werden die Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe nach Projektkosten.
Referenzlisten mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.1 bzw. 5.2, als Anlagen 2.1 bzw. 2.2 zum Teilnahmeantrag.
3. Referenzen erbrachter Ingenieurleistungen der
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, alle Anlagengruppen, mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen (Projekte vergleichbarer Komplexität, insbesondere Leistungen der Anlagengruppen 7.2 und 8) sowie der
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3, mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen (Projekte vergleichbarer Komplexität, insbesondere Projekte und Anlagen der Abwasserentsorgung),
jeweils mindestens Leistungsphasen 2 - 8, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden jeweils 2 Projekte für die Fachplanung Technische Ausrüstung bzw. Objektplanung Ingenieurbauwerke, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt wurden.
Bewertet werden die Leistungen nach Erkundungen des Auftraggebers bei Referenzgebern bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Referenzen mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.3 bzw. 5.4, als Anlagen 3.1 bzw. 3.2 zum Teilnahmeantrag.
Nachunternehmen/Eignungsleihe:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Jedes der benannten Unternehmen hat ein eigenes Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) vorzulegen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von Nachunternehmen bzw. der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen ist auf Anforderung mit dem Erstangebot nachzureichen.
Siehe III 1.1.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung unter der Adresse:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av176493-eu
Teilnahmeantrag, Eigenerklärung(en) und Referenzunterlagen sind auf der Plattform digital einzureichen.
Die Unterlagen müssen spätestens am 19.04.2022 um 15:00 Uhr eingereicht werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Nicht eingereichte und nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und Eigenerklärung(en) sowie fehlende Referenzunterlagen führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
Fragen und Rückfragenbeantwortung erfolgen über die Vergabeplattform unter der Adresse:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av176493-eu
Rückfragen können bis zum 12.04.2022, 16:00 Uhr gestellt werden. Die Fragenbeantwortung erfolgt bis zum 13.04.2022, 16:00 Uhr.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Eignungsverfahrens variieren.
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]