Kauf von einem Brennstoffzellenfahrzeug der Klasse N 3 mit einem 1 kW Brennstoffzellen-Systems als tertiäres Energiesystem Referenznummer der Bekanntmachung: NN05/22/M03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nörvenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.noervenich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von einem Brennstoffzellenfahrzeug der Klasse N 3 mit einem 1 kW Brennstoffzellen-Systems als tertiäres Energiesystem
Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeugs / emissionsfreies Nutzfahrzeug der Klasse N 3 (Fahrzeug zur Güterbeförderung; zulässiges Gesamtgewicht über 12 Tonnen) des Herstellers Rosenbauer, Modell "Revolutionary Technology RT" mit Brennstoffzellen als tertiäres Energiesystem vom Typ "SIQENS Ecoport 1500" mit 1 kW Leistung (oder einem anderen geeigneten Brennstoffzellen-System) als Neu- oder Vorführfahrzeug nach § 2 Nummern 2 und 4 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) in der jeweils gültigen Fassung für die Gemeinde Nörvenich
Gemeinde Nörvenich Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich
- 1 Stück Rosenbauer "Revolutionary Technology RT"
- Neu- oder Vorführfahrzeug
- 1 Stück Brennstoffzellen-System "SIQENS Ecoport 1500" mit 1 kW Leistung (oder gleichwertig)
Richtlinie zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU) unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Fachamt hat weitreichende Marktrecherchen im Vorfeld betrieben, um Hersteller für Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N 3 (Fahrzeug zur Güterbeförderung; zulässiges Gesamtgewicht über 12 Tonnen) als Neu- oder Vorführfahrzeug nach § 2 Nummern 2 und 4 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) in der jeweils gültigen Fassung, lieferbar bis spätestens 30.06.2023, zu finden.
Im Zuge dieser Marktrecherchen wurde seitens des Herstellers darauf verwiesen, dass der Vertrieb ausschließlich durch das Herstellerwerk erfolgt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von einem Brennstoffzellenfahrzeug der Klasse N 3 mit einem 1 kW Brennstoffzellen-Systems als tertiäres Energiesystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDCYJ14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.