Lieferung eines Einsatzleitwagen ELW 1 bestehend aus Fahrgestell und Kofferauf- und ausbau ELW 1 für die Feuerwehr der Gemeinde Schöppingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöppingen
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48624
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Einsatzleitwagen ELW 1 bestehend aus Fahrgestell und Kofferauf- und ausbau ELW 1 für die Feuerwehr der Gemeinde Schöppingen
Lieferung eines Einsatzleitwagen ELW 1 bestehend aus Fahrgestell und Kofferauf- und ausbau ELW 1 für die Feuerwehr der Gemeinde Schöppingen
Gemeinde Schöppingen
Lieferung eines Einsatzleitwagen ELW 1 bestehend aus Fahrgestell und Kofferauf- und ausbau ELW 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
in Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]