Sanierung Grundschule und Turnhalle sowie Neubau Hort/Ganztagesbetreuung in Egling, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Egling
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 82544
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.egling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Grundschule und Turnhalle sowie Neubau Hort/Ganztagesbetreuung in Egling, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Die Gemeinde Egling plant die Sanierung der Grundschule und Turnhalle sowie den Neubau eines Hortes/Ganztagesbetreuung in Egling.
Die Maßnahme beinhaltet im ersten Bauabschnitt den Neubau eines 2-geschossigen Hortes/Ganztagesbetreuung in den Hang mit teilweise Unterkellerung. Danach erfolgt im zweiten Bauabschnitt die energetische Sanierung der 2-zügigen Grundschule und 1,5-fach Turnhalle. Die Grundschule und Turnhalle gelten als 1 Objekt.
82544 Egling
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Maßnahme beinhaltet im 1. BA den Neubau eines 2-geschossigen Hortes/Ganztagesbetreuung mit insgesamt 200 Plätzen. Ggf. soll eine Hackschnitzelanlage errichtet werden.
Danach erfolgt im 2. BA die energetische Sanierung der 2-zügigen Grundschule (Klassen 1-4, 190 Kinder, 75 Kinder mit Mittagsbetreuung bis 17 Uhr) und der 1,5-fach Turnhalle. Evtl. wird die Grundschule zukünftig auf 3-Zügigkeit erweitert. Die energetische Sanierung beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen:
- Anschluss an die Wärmeversorgung der Hackschnitzelanlage im Neubau Hort
- Heizkörpernischen ertüchtigen
- Versorgungsnetz Wasser + Abwasser erneuern
- Sanitäranlagen erneuern
- Heizkörper erneuern
- Abwasseranlagen in der Außenanlage erneuern
- Gebäudeautomation vorsehen
- Lüftungstechnik eruieren
- barrierefreie Sanierung.
Es gibt ein vorbefasstes Büro, welches bereits eine Bestandsuntersuchung vorgenommen hat. Dieses Büro gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich dieses vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen.
Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Wegen der bereits vorliegenden Voruntersuchung wird die LPH 1 ggf. mit reduziertem Leistungsbild beauftragt.
Bei diesem Projekt werden Förderungen bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Der Förderantrag für den Hort wurde bereits eingereicht und der Förderbescheid liegt vor.
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich ca. Mitte/Ende Mai 2022. statt. Die Auftragsvergabe ist im Anschluss daran ca. Anfang Juli 2022. Der Planungsbeginn ist unmittelbar nach Auftragserteilung. Der Baubeginn für den Neubau des Hortes/Ganztagesbetreuung ist für ca. Mitte 2023 vorgesehen. Die Fertigstellung der Sanierung der Grundschule und Turnhalle für 01.09.2026 geplant.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021, ggf. LPH 1 mit reduziertem Leistungsbild
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 5: LPH 9, gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 für BA 1 und BA 2 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland