Planung der Technische Ausrüstung gem. §55 ff HOAI Erweiterung und Sanierung Grundschule Buggingen Referenznummer der Bekanntmachung: GBUGG-2022-0007
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 138-394982)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buggingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79426
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buggingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technische Ausrüstung gem. §55 ff HOAI Erweiterung und Sanierung Grundschule Buggingen
Das 1956 erbaute und 1986 erweiterte Schulgebäude (klar gegliederter 2 geschossiger Baukörper, Massivbau, unterkellert mit Satteldach und Ziegeleindeckung) soll zunächst erweitert werden. Anschließend soll das Bestandsgebäude saniert werden. Für die Erweiterung ist ein Neubau als Anbau auf dem bestehenden Grundstück vorgesehen. Insgesamt soll eine neue Mensa, Aula, 5 Klassenzimmer so wie weitere für den Schulbetrieb notwendigen Räumlichkeiten hergestellt werden. Im Zuge der Sanierung soll das Bestandsgebäude gedämmt, Fenster, Türen und Sonnenschutz erneuert werden, die Sanitärräume saniert, Heizkörper erneuert, die Elektroinstallation erneuert und eine Lüftungsanlage sowie eine PV-Anlage nachgerüstet werden. Es ist ferner aktuell noch offen ob ein Hort zusätzlich realisiert werden soll. Das Projekt
umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 8.750.000 € netto (KG 300 - 700). In einer Vorplanung wurden dazu bereits Lösungsansätze untersucht. Der aktuelle Stand der Planung liegt dem Verfahren als Anlage_09 bei und soll fortgeführt werden. Die Realisierung ist bis ca. 2026 geplant.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Sowohl für die Referenz 1 als auch Referenz 2 gilt: Mindesthonorarzone II oder höher
Sowohl für die Referenz 1 als auch Referenz 2 gilt: Mindesthonorarzone II oder höher für mindestens fünf der aufgeführten sieben Anlagengruppen.
Sowohl für die Referenz 1 als auch Referenz 2 gilt: Planung der technischen Ausrüstung gem. §53 HOAI Anlagengruppe 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 mind. LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
Sowohl für die Referenz 1 als auch Referenz 2 gilt: Planung der technischen Ausrüstung gem. §53 HOAI innerhalb der LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8. Die einzelne Referenz muss nicht alle aufgeführten Anlagengruppen umfassen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass über Referenz #1 und #2 in Summe jede der oben genannten Anlagengruppen mindestens einmal nachgewiesen ist.