Realisierungswettbewerb „Neubau Kindertagesstätte Etzenrot“ Gemeinde Waldbronn
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbronn
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 76337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Neubau Kindertagesstätte Etzenrot“ Gemeinde Waldbronn
Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Gemeinde Waldbronn ist der geplante Neubau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte zusammen mit einem multifunktionalen Vereinsraum in der Kirchstraße, Etzenrot. Da im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie ein Umbau des bestehenden Gebäudes und damit eine Nutzungsänderung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist, soll ein neues Gebäude am Standort Kirchstraße errichtet werden. Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche und wirtschaftliche Lösung für den Neubau zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes entschieden.
Über die Website des Wettbewerbsbetreuers (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/aktuelle-wettbewerbe/) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung: Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen folgenden Zulassungskriterien ausnahmslos genügen: - fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (vorgegebene Bewerbererklärung online über Website Verfahrensbetreuer); - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. Kopie Eintragungsurkunde als Architekt, Kammermitgliedsausweis, etc., Dokument ist hochzuladen); - Nachweis der geforderten Referenzprojekte (Darstellung auf Projektblättern, diese sind über die Website des Verfahrensbetreuers hochzuladen); - Bewerbererklärung mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und mit Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros (Angaben online über Bewerbererklärung).
2. Auswahl: Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise in Form von Referenzprojekten, auf denen die Bewerber darlegen, inwieweit sie den nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien genügen.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die
-mindestens 10 Punkte durch Referenzprojekte der Gebäudeplanung (Kategorien A und C)
-mindestens 8 Punkte durch Referenzprojekte der Freianlagenplanung (Kategorien B und C)
-und somit in Summe 18 Punkte nachweisen können.
Die jeweils geforderten Mindestpunktzahlen für Gebäude- bzw. Freianlagenplanung können auch nur durch Referenzprojekte der Kategorie A bzw. der Kategorie B erreicht werden, es sind nicht zwingend Referenzprojekte der Kategorie C nachzuweisen.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen. Zusätzlich zu den 4 vorab ausgewählten Teilnehmern, den Preisträgern des städtebaulichen Ideenwettbewerbs 2019, werden weitere etwa 8 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als etwa 8 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden zwei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
3. Auswahlkriterien:
Kategorie A: Gebäudeplanung
A1 Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung Kindergarten“ → unmittelbar vergleichbares Projekt Gebäudeplanung (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte))
-Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
-Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
-Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. netto
-Angabe BGF: mind. 500 m²
-Übergabe an den Nutzer vom 1.6.2012 bis 30.06.2022
Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
A2 Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber“ – Gebäudeplanung
(1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte))
-Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
-Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
-Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. netto
-Angabe BGF: mind. 500 m²
-Übergabe an den Nutzer vom 1.6.2012 bis 30.06.2022
Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
A3 Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“ Gebäudeplanung (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte))
-Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
-Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
-Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. netto
-Angabe BGF: mind. 400 m²
-Übergabe an den Nutzer vom 1.6.2012 bis 30.06.2022
Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Kategorie B: Freianlagen
B1 Referenzprojekt „Neugestaltung oder Sanierung Freianlagen Kindergarten“ → unmittelbar vergleichbares Projekt Freianlagen (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte))
-Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 2 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
-Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
-Baukosten KG 500: mindestens 150 TEUR netto
-Übergabe an den Nutzer vom 1.6.2012 bis 30.06.20
„Architektin / Architekt", „Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“ Fortführung Angaben zu einem besonderen Berufsstand siehe Pkt. VI.3.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Einladungs- und Realisierungswettbewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
Städtebauliches und architektonisches Konzept
- Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts
- Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
Nutzungskonzept und Funktionalität
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Baukonstruktion und Materialität
Freianlagenkonzept: Qualität und Funktionalität
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 30.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 12.000 €
2. Preis 10.000 €
3. Preis 8.000 €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1. Fortführung von Punkt III.1.10. Auswahlkriterien: Hinweise zu den Referenzprojekten: Eine Mehrfachnennung von Referenzprojekten ist innerhalb der Kategorie A (Referenzprojekte A1 – A3) und innerhalb der Kategorie B (Referenzprojekte B1 – B3) nicht möglich.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
Die Darstellung des Referenzprojekts hat auf einem Projektblatt im DIN A4-Format (Querformat) zu erfolgen. Auf dem Projektblatt sind die vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien sowie zu Bauherrn/Auftraggeber zu vermerken. Mit der Einreichung des Referenzprojekts durch Hochladen des Projektblatts wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1. Berufsstand:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
„Architektin / Architekt“
„Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“
zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Für Architekten wird die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen.
Für Landschaftsarchitekten ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekten zwingend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/