Lieferung der Materialien (Schächte und Zubehör - vormals Los 2) für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham, PG 3 Cluster 3.1, 3.2 und 3.3 Referenznummer der Bekanntmachung: E06/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der Materialien (Schächte und Zubehör - vormals Los 2) für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham, PG 3 Cluster 3.1, 3.2 und 3.3
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendes FttB-Glasfasernetz zu errichten. Der Ausbau ist voraussichtlich in 19 Cluster aufgeteilt.
Diese Ausschreibung betrifft die Materiallieferung von Schächten und Zubehör (vormals Los 2) für die Cluster 3.1, 3.2 und 3.3 im Projektgebiet 3.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderungzur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 finanziert.
Es werden ergänzend Fördermittel zur Kofinanzierung durch die Regierung der Oberpfalz gewährt.
Landkreis Cham
Lieferung von Schächten und Zubehör (vormals Los 2) für den Glasfaserausbau in den Cluster 3.1, 3.2 und 3.3 des Landkreises Cham.
Die konkreten Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
In der vorangegangenen Materialausschreibung ist für das Los 2 Schächte und Zubehör kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entsprach. Daher muss nunmehr im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb neu ausgeschrieben werden.
Die besondere Dringlichkeit liegt darin begründet, dass die Ausschreibung von Schächten und Zubehör Teil eines aus ca. 19 Clustern bestehenden Ausbaugebietes ist. Dazu gehören verschiedene Bauaufträge, die auf die pünktliche Bereitstellung der Materialien angewiesen sind. Aufgrund des vorangegangenen, aber in Bezug auf Los 2 erfolglosen Vergabeverfahrens muss daher schnellstmöglich eine neue Vergabe für Schächte und Zubehör erfolgen. Andernfalls droht Bau- und Kolonnenstillstand sowie eine Bauzeitenverzögerung, die erhebliche Schadensersatzforderungen mit sich bringt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schächte und Zubehör (vormals Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6DFE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland