Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz_NTV 12 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7151.006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz_NTV 12
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz
09123 Chemnitz - Harthau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.103307052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09123 Chemnitz- Harthau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Das Grundstück Nr. 19/5 wurde im Rahmen der Genehmigungsplanung als Einzelmaßnahme M3.10L mit Objektschutz eingeordnet. Aus diesem Grund wurden für diesen Be-reich keine HWS-Maßnahmen geplant, da der Schutz von Einzelobjekten nicht im Zuständigkeitsbereich der LTV liegt. Der Grundstückseigentümer hat Widerspruch im Rahmen des Planfeststellungverfahrens eingelegt. Daraufhin wurde von der Planfeststellungsbehörde anhand eines Vorbehaltes im Planfeststellungsbeschluss vom 16.10.2018 verfügt, dass zu untersuchen ist, ob eine Schlechterstellung des Grundstückes vorliegt. Nach der Prüfung stand fest, dass das Grundstück hydraulisch und aufgrund der statisch nicht nachweisbaren Ufermauern schlechter gestellt ist. Mit dem Änderungsbescheid der Planfeststellungsbehörde vom 09.07.2020 wurde festgelegt, dass das Grundstück mit der Maßnahme M3.10L in die Hochwasserschutzlinie einzubeziehen ist. Diese Festlegung führte letztendlich dazu, dass zusätzliche Planungsleistungen für diesen Maßnahmenbereich erforderlich geworden sind.
Teil 1-Bauphasenplanung M3.10L
Aufgrund der Komplexität und der zu beachtenden Randbedingungen (Fischschonzeit, Brutzeit Eisvogel, angrenzende Baumaßnahme „Ersatzneubau Brücke Bw7-Klaffenbacher Straße“, Berücksichtigung Förderzeitraum EFRE03) der Baumaßnahme im Bereich M3.10L ist die Betrachtung der Bauzeit anhand der Bauphasen (6 Bauphasen) erforderlich. Gemäß PFB vom 16.10.2018 können die Arbeiten im Bereich M3.10.L nur außerhalb der Brutsaison des Eisvogels, also nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar des Folgejahres ausgeführt werden (s. Anlage 1). Dazu liegen die Hinweise der ökologischen Baubegleitung zur Bauphasenplanung unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte vor. Die Bauabfolge ist dementsprechend auf die vorgegebene Verfahrensweise abzustimmen. Die Fischschonzeit für die Leitfischart Bachforelle ist jährlich in der Zeit vom 01.10 bis 30.04. einzuhalten. Weiterhin ist die Baumaßnahme der LTV mit der unterstrom angrenzenden Baumaßnahme der Stadt Chemnitz zum „Ersatzneubau Brücke Bw7-Klaffenbacher Straße“ über den Bauzeitraum von 2021 bis 2023 unter der Maßgabe zu koordinieren, dass eine Realisierung bis zum Ende der Förderperiode EF03 sichergestellt werden kann.
Die Leistungen zur Bauphasenplanung sind für die Maßnahme M3.10L erforderlich, aber nicht Bestandteil des Ingenieurvertrages. Der Anspruch ist berechtigt.
Teil 2-Umplanung M3.110R-Segmente 5 und 6
Die Umplanung der Ausführungsplanung zum Teil 2 war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen (Bau) und der Aufgabenstellung für die Ingenieurleistungen nicht erkennbar und nicht vorhersehbar. Die Änderung hat sich erst im Zuge des Baufortschritts ergeben. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die für die fachgerechte Ausführung der Baumaßnahme erforderlich sind und auf die das IB berechtigten Anspruch auf Vergütung hat.
Bei den hier zu vereinbarenden Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die nicht Leistungsbestandteil der Aufgabenstellung des damaligen Ausschreibungsverfahrens gewesen und demzufolge nicht im Hauptvertrag enthalten sind. Zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens war unter damaliger Sichtweise der Genehmigungsbehörde diese Maßnahme dem Objektschutz zuzuordnen und bedeutete somit keine Realisierung im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme M 3. Da es sich um eine Planänderung auf der Grundlage der Nebenbestimmungen des PFB handelt, hat man die zusätzlichen Leistungen im Sinne einer einheitlichen und durchgängigen Ausführungsplanung dem Planer beauftragt.Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 2 und Nr. 3.