Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7171.010
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 01
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.- Nr.:102951052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Zu Beginn der Ausführungsplanung wurden die Vermessungsgrundlagen (Entwurfsvermessung, Stand 2004 HWSK, 2010 sowie über 20 Ergänzungsvermessungen, welche im Rahmen der Bearbeitung und damaligen Anforderungen notwendig wurden, mit z.T. unterschiedlichen Höhenbezügen, Vermessungsdichten übergeben. Neben den unterschiedlichen Höhensystemen im Laufe der Bearbeitungszeiten war die Vermessung in Teilbereichen unvollständig. Dies konnte im vollen Umfang erst im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung mit den Detailplänen zur Werksplanung und den Bezügen zu den Bauwerken festgestellt werden. Insbesondere die Vermessung der Uferbereiche wies keine für eine Ausführungsplanung geeignete Vermessungstiefe auf, da dies keine Anforderung an eine Genehmigungsplanung ist. Im Zeitraum des Genehmigungsverfahrens wurden mehrere uferbildende Stützmauern im Planungsbereich neu errichtet, die nicht in den ursprünglichen Vermessungsunterlagen enthalten waren. An mehreren Stellen, insbesondere in den Anschlussbereichen an Brücken und Gebäude, waren Höhenfehlerdifferenzen aufgrund unterschiedlicher Höhensysteme zu verzeichnen.
Zudem waren in mehreren Grundstücken Änderungen bei Geländehöhen sowie beim Gebäudebestand (Neubauten, Ausbauten, Abrisse u.a.) gegenüber der Entwurfsvermessung zu verzeichnen.
Da die unterschiedlichen Vermessungen für die weitere Bearbeitung in der Ausführungsplanung eine nicht unerhebliche Fehlerquelle darstellten und eine Verschmelzung der unterschiedlichen Vermessungen sowie die Konvertierung auf ein einheitliches Lage- und Höhensystem und die aktuelle Version der CAD-Richtlinie bei gleichzeitiger Aktualisierung der Vermessungsdaten nur unter einem immensen Aufwand und weiteren Fehlerquellen möglich gewesen wäre, wurde eine Nachvermessung des gesamtem Planungsgebiets.
Die Ergebnisse der Zusatzvermessung sind erforderlich zur Erfüllung des beauftragten Planungswerkes und müssen unmittelbar in die Planung einfließen. Schon aus haftungstechnischen Gründen ist ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich.Die Nachtragsleistungen werden zugeordnet zu § 132 GWB Abs.2 Nr. 2a,b, Abs.3 Nr.1.