Ausschreibung OGS-Trägerschaft und Übermittagsbetreuung in der Gemeinde Recke
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recke
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.recke.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung OGS-Trägerschaft und Übermittagsbetreuung in der Gemeinde Recke
Die Gemeinde Recke ist Schulträgerin von zwei Grundschulen. Eine der Grundschulen (Overbergschule) ist eine offene Ganztagsschule (OGS) und hat ein Betreuungsangebot von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr („ABC Mäuse“). Die Betreuung wird durch einen OGS-Träger sowie durch den Förderverein der Overbergschule („ABC Mäuse“) durchgeführt. Hierzu hat die Gemeinde Recke mit dem OGS-Träger einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen. Bei der zweiten Grundschule (Raphaelschule) besteht bisher kein Bedarf einer OGS. Hier wird bisher lediglich eine Übermittagsbetreuung („Schulbande“) von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr angeboten, die durch einen Förderverein durchgeführt wird. Die OGS-Trägerschaft sowie die Trägerschaft für die Übermittagsbetreuung sollen nun neu ausgeschrieben werden. Die Übermittagsbetreuung stellt hierbei eine reine Betreuungsaufsicht dar.
OGS-Trägerschaft und Übermittagsbetreuung Overbergschule
Kath. Grundschule Overbergschule Jahnstr. 3 49509 Recke
Die Gemeinde Recke ist Schulträgerin der als Offene Ganztagsschule geführten Overbergschule. Die Trägerschaft dieser Offenen Ganztagsschule wird zum Schuljahr 2023/24 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2023) für die Dauer von 4 Jahren ausgeschrieben mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre.
Die Anzahl der zu betreuenden Schüler/-innen in der Grundschule stellt sich wie folgt dar (Stand Juni 2022):
- 78 Schüler/-innen in der OGS
- 116 Schüler/-innen in der Betreuung „ABC-Mäuse“
Die Vereinbarung kann einmal um zwei Jahre (24 Monate) verlängert werden, wenn sie nicht bis zum 31.07.2026 von einer Partei gekündigt wird, so dass eine Vertragslaufzeit bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 aufgrund der Verlängerungsoption möglich ist.
Übermittagbetreuung Raphaelschule
Kath. Grundschule Raphael Kirchstr. 31 49509 Recke-Steinbeck
Die Gemeinde Recke ist Schulträgerin der Raphaelschule. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht bei der Elternschaft der katholischen Grundschule Raphael kein Bedarf an einer OGS für diesen Standort. Es gibt lediglich eine Übermittagsbetreuung. Es ist jedoch möglich, dass sich dies im Laufe der Vertragslaufzeit mit dem neuen Träger ändert. Die Gemeinde Recke behält sich vor, bei Bedarf diesen optionalen Teil zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung des optionalen Teils besteht nicht.
Die Anzahl der zu betreuenden Schüler/-innen in der Grundschule stellt sich wie folgt dar (Stand Juni 2022):
- 55 Schüler/-innen in der Betreuung „Schulbande“
Die Vereinbarung kann einmal um zwei Jahre (24 Monate) verlängert werden, wenn sie nicht bis zum 31.07.2026 von einer Partei gekündigt wird, so dass eine Vertragslaufzeit bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 aufgrund der Verlängerungsoption möglich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder Berufsregistereintrages oder eines gleichwertigen anderen Nachweises
- Kopie eines Nachweises über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
- Ordnungsgemäße Abführung von Steuern, Sozialversicherungsabgaben und Nichtvorliegen von der Insolvenz des Unternehmens sowie Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Abgabe der Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 124 EU)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen - Sanktionspaket 5 EU
Hinweis:
Die Eigenerklärung ist aufgrund der EU-Vorgaben zwingend einzureichen. Es besteht ein Zuschlagsverbot für öffentliche Aufträge mit Russlandbezug.
- Vorhandensein mindestens einer Leitungsperson, die über eine einschlägige berufliche Qualifikation (z.B. ausgebildete Erzieher (m/w/d)) für die Leitung der OGS-Gruppen verfügt (Formular Eigenerklärung Mindestanforderungen Personal)
- Eigenerklärung über eine am TVöD-SuE angelehnte Bezahlung (Formular Eigenerklärung Haftpflicht TarifV)
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall (Formular Eigenerklärung Haftpflicht TarifV)
- Personenschäden 3.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- Verlust von Schlüsseln 250.000,00 EUR
- Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 250.000,00 EUR
- Verlust bewachter Sachen 250.000,00 EUR
Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach maximiert sein.
- Referenzen:
Ausreichende Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von OGS-Leistungen nachgewiesen durch Referenzprojekte:
Mindestens eine Referenz (§ 46 Abs.3 Nr.1 VGV) aus den letzten drei Jahren, die belegt, dass OGS-Leistungen durchgeführt worden sind.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• gleichzeitige Betreuung von mindestens 50 Schüler/-innen pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule • über mindestens 2 Schuljahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:
Bewertungen für den Zuschlag sind zu 60 % das Kriterium Personalqualifikation mit folgenden Unterpunkten:
Konzept zur Fortbildung des Personals, Vorgehen im Falle eines unvorhergesehenen Personalausfalls, Erhöhter Personaleinsatz in Abhängigkeit des Förderkinderanteils, Erhöhter Personaleinsatz in der OGS oberhalb des vorgeschriebenen Stundenkontingents durch pädagogische Fachkräfte.
Sowie zu 40 % ein Konzept zur Umsetzung der Schulkonzepte und Zusammenarbeit mit der Schule und dem Schulträger mit den Unterpunkten:
Darstellung zur Umsetzung des Schulkonzeptes im Offenen Ganztag sowie Beschreibung Zusammenarbeit mit der Schule und dem Schulträger (Gemeinde Recke).
Weitergehende Hinweise zu den Zuschlagskriterien sind Gliederungspunkt 12 der Vergabebedingungen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
— Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
— Der Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]