Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN EN 14530-22 und DIN EN 1846 Referenznummer der Bekanntmachung: 13-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bordesholm
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bordesholm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN EN 14530-22 und DIN EN 1846
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN EN 14530-22 und DIN EN 1846 für die Gemeinde Bordesholm
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 1)
24582 Bordesholm
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
24582 Bordesholm
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 und Zusammenführung aller Lose
Beladung nach DIN 14530-22 - TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 3)
24582 Bordesholm
Beladung nach DIN 14530-22 - TLF 3000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Wellsee
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen am Teutoburger Wald
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung nach DIN 14530-22 - TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWBhinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (aufNachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de