Wartung und Support für Citrix Produkte Referenznummer der Bekanntmachung: B6884
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Support für Citrix Produkte
Wartung und Support für Citrix Produkte für die Polizei Sachsen
Dresden, Leipzig, Chemnitz
Wartung und Support für Citrix Produkte für die Polizei Sachsen
Verlängerungsoption der Leistung um 1 x 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV ist zulässig, da die normale Angebotsfrist keinen zeitgerechten Vertragsschluss bis zum 31.08.2022 unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben zulässt. Die hinreichende Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit der Verlängerung der Wartung und des Support des CITRIX System bis zum 31.08.2022. Diese konnte aufgrund von Personalausfällen - auch pandemiebedingt - nicht zeitgerecht eingesteuert werden konnte. Der Ausfall oder die beschränkte Nutzung des CITRIX System können zu Störungen in der IT-Infrastruktur führen, wodurch die polizeiliche Arbeit eingeschränkt werden kann. Durch die Notwendigkeit der Verlängerung der Wartung und des Support ist die Einhaltung der Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung und Support für Citrix Produkte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363