Neubau Rathaus mit Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten und des Dorfplatzes in Odelzhausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odelzhausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.odelzhausen.de/rathaus/KU-Bau-Odelzhausen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus mit Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten und des Dorfplatzes in Odelzhausen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6.
Besondere Leistung: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 85235 Odelzhausen, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das bestehende Rathaus der Gemeinde Odelzhausen in der Schulstraße 14 wird den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen in Bezug auf Platzbedarf, Brandschutz, Barrierefreiheit, Datenschutz und Arbeitsschutz nicht mehr gerecht. Eine zukunftsfähige Verwaltung ist im Bestandsgebäude nicht mehr gewährleistet. Ein Umbau der bestehenden Gebäudestruktur wäre mit einem unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand verbunden.
Die Gemeinde Odelzhausen beabsichtigt daher die Realisierung eines multifunktionalen Gebäudes, das neben Nutzungen des Gemeinbedarfs und der Nahversorgung auch die Flächen der Verwaltungs- und Rathausnutzung beherbergen soll. Zu diesem Zweck erwarb die Gemeinde Odelzhausen über das gemeindliche Kommunalunternehmen „KU-Bau Odelzhausen“ das zentral gelegene Grundstück des ehemaligen Gasthauses „Zur Sonne“.
Auf dem Grundstück soll ein ortsbildprägender und repräsentativer Bau entstehen, der sich in seinen Abmessungen von den umgebenden Gebäuden abhebt und sich gleichzeitig in das Ortsbild einfügt. Der Neubau soll über drei Vollgeschosse und ein Staffel- / Dachgeschoss oder vier Vollgeschosse verfügen und eine Grundfläche von rund 750 m² aufweisen. Insgesamt soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 2.750 m² hergestellt werden, wovon ca. 1.750 m² Verwaltungs- bzw. Büroflächen sein sollen. Um den Stellplatzbedarf decken zu können, ist die Erstellung einer Tiefgarage mit ca. 90 Stellplätzen notwendig. Im Zuge des Neubaus ist Neuerstellung des auf dem Grundstück befindlichen Dorfplatzes notwendig.
Zur Optimierung der Planung hat der Auftraggeber (AG) einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegen die Wettbewerbsbeiträge des 1., 2. und 3. Preisträgers der Bekanntmachung bei.
Einen hohen Stellenwert legt der AG auf die wirtschaftliche Erstellung des Gebäudes. Diese wird in jeder Planungsphase überprüft werden. Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukostenobergrenze geben, die einzuhalten ist.
Vom Bauherrn werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen eine hohe Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Architekturqualität erreichen.
Der Neubau soll den Minimalenergiestandard nach der EU-Gebäuderichtlinie erfüllen.
Zudem ist dem AG der wirtschaftliche Betrieb des Gebäudes vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Ziel ist eine nachhaltige Bauweise, die mit Rohstoffen und Energie sparsam umgeht und die Umweltbelastung auf ein möglichst geringes Maß reduziert. Eine möglichst klimaneutrale Bauweise wird angestrebt. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und des Gebäudes nachgewiesen werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Neubau.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe Leistungsphase 1, 2, 3 und 4 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
KGR 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto
KGR 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto
Die Planungs- und Bauzeit wird einvernehmlich festgelegt, sobald die erforderlichen Klärungen stattgefunden haben.
Voraussichtlich erfolgt der Planungsbeginn in 09/2022 unmittelbar nach der Auftragserteilung. Voraussichtlicher weiterer Zeitplan: Baubeginn 09/2023; Fertigstellung Baumaßnahme 08/2025; Nutzungsaufnahme 09/2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6. Besondere Leistung: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.