NTK-KITA Erweiterung der Kindertageseinrichtung mit Integration eines Hortes in der Gemeinde Niedertaufkirchen; Vergabe Objektplanungsleistungen nach §34 HOAI, LP 3-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erharting
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-rohrbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NTK-KITA Erweiterung der Kindertageseinrichtung mit Integration eines Hortes in der Gemeinde Niedertaufkirchen; Vergabe Objektplanungsleistungen nach §34 HOAI, LP 3-9
Erweiterung der Kindertageseinrichtung mit Integration eines Hortes in der Gemeinde Niedertaufkirchen, Hauptstraße 14; Vergabe Objektplanungsleistungen nach §34 HOAI, LP 3-9, stufenweise Beauftragung. Eventuell werden Leistungen im Bestand durch die Umnutzung zur Kinderkrippe erforderlich.
84494 Niedertaufkirchen, Hauptstraße 14
Die Gemeinde Niedertaufkirchen plant den Neubau eines Kindergartens (2 Gruppen) und Kinderhorts (1 Gruppe) neben der bestehenden Kindergarten- und Krippeneinrichtung.
Die Ermittlung für die nächsten Jahre ergibt einen Bedarf, der in der bestehenden Einrichtung nicht mehr gedeckt werden kann. Neben der schon vorhandenen zwei Krippen- und einer Kindergartengruppe wird eine weitere Kindergartengruppe erforderlich.
Derzeit sind im Bestand 1 Kindergarten- und 1 Kinderkrippengruppe, sowie eine Containerlösung für 1 Krippengruppe vorhanden. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe wird im Neubau der Kindergarten (Erdgeschoss) und im Bestand die Kinderkrippe zusammengefasst.
Um der Schüler-Ganztagesbetreuung gerecht zu werden, verbindet die Gemeinde den Neubau des Kindergartens mit der Integration eines Kinderhorts, welcher im Obergeschoss angeordnet ist.
Die Umbaumaßnahmen im Bestand erscheinen nach erster Einschätzung eher sehr gering und spielen daher eine untergeordnete Rolle. Sie sind jedoch Gegenstand der Aufgabe und werden nach Aufwand vergütet.
Zur Baumaßnahme gibt es bereits eine Vorplanung LPH1+2, die in der weiteren Planung zwingend zu übernehmen ist. Eine Abstimmung der Vorplanung mit Landratsamt ist bereits erfolgt. Eine Abstimmung der Vorplanung mit der Regierung von Oberbayern erfolgte bisher nicht. Des Weiteren liegt noch keine Zusage der Regierung von Oberbayern bezüglich der Förderung und des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vor. Sind zwei oder mehrere Förderstellen involviert, ist eine Kostenträgerverwaltung über alle Instanzen der Kostenstufen mitzuführen.
Das Gebäude besteht aus einer Teilunterkellerung für Lager, Putz-/Wasch- und Technikräumen, einem Erdgeschoss für zwei Kindergartengruppen und einem Obergeschoss für eine Hortgruppe. Das Treppenhaus ist separat von KG bis OG und beinhaltet einen barrierefreien Aufzug, Mehrzweckraum und Kochen/Essen stehen allen Nutzern der Einrichtung, d.h. Krippen- und Kindergartenkindern sowie Schulkindern zur Verfügung.
Ebenso die Außenanlagen.
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 3-9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen „Erstellung des Brandschutznachweises“, "Erstellung Wärmeschutznachweis", "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination" und "Überwachung der Mängelbeseitigung" ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 3 und LP 4,
— Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 3: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen " Erstellendes Brandschutznachweises", "Erstellung Wärmeschutznachweis", "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination" und "Überwachung der Mängelbeseitigung
während der Gewährleistung" Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung Stufe 2: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (LP 5-7) Stufe 3: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8+9) Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https:// www.subreport.de Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach6 / 6 Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht6 / 6 abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/