Stadt Ehrenfriedersdorf - Programmbegleitung und Quartiersmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 Programmbetreuung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehrenfriedersdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-ehrenfriedersdorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Ehrenfriedersdorf - Programmbegleitung und Quartiersmanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 Programmbetreuung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ehrenfriedersdorf - Programmbegleitung und Quartiersmanagement für das Projekt „B 95 als [E]-Motor“ im Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 93 557.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

Ehrenfriedersdorf, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Programmbegleitung und Quartiersmanagement für das Projekt „B 95 als [E]-Motor“ im Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Die Stadt Ehrenfriedersdorf ist dem Projektaufruf des Bundes vom 22.07.2021 gefolgt und hat im September 2021 einen Projektantrag zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung mit dem Fokus auf die Bundesstraße B 95 als zentrale Entwicklungsachse der Stadt eingereicht. Als "Motor" für Ehrenfriedersdorf soll die B 95 in den Fokus gerückt hat und deren Potenziale und Chancen beleuchtet werden. Die enge Verzahnung zwischen Wohn- und Gewerbestandorten, Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur sowie von Kultur, Freizeit und Tourismus stellt dabei eine große Herausforderung für die Zukunft dar. Konzentriert soll die Innenentwicklung durch eine Person (Stadtkümmerer/ Quartiersmanager) aktiv begleitet und koordiniert werden als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Gewerbe und den Anliegern sowie Eigentümern der Grundstücke. Mit der Unterstützung des Stadtkümmerers sollen 95 Ideen und Projekte entwickelt werden, die die B 95 und die umliegenden Quartiere als attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsstandort herausheben. Die Flächen- und Raumpotenziale entlang der gesamten Tallage sollen untersucht, entwickelt und vermarktet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept und Vorgehensweise / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-201923
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Ehrenfriedersdorf - Programmbegleitung und Quartiersmanagement

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 93 557.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2022

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