Sanierung und Erweiterung einer Kindertagesstätte in Burgbernheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uffenheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 97215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dekanat-uffenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung einer Kindertagesstätte in Burgbernheim
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 91593 Burgbernheim, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Kindertagesstätte Arche Noah Burgbernheim in evangelischer Trägerschaft ist eine familienunterstützende Ganztageseinrichtung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Burgbernheim (auch Bauherr).
Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Grellmann Kriebel Teichmann & Partner, Würzburg erstellt, welche die Wirtschaftlichkeit Sanierung und Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte untersucht hat und in der der Raumbedarf sowie die voraussichtlichen Erstellungskosten ermittelt wurden. Die Machbarkeitsstudie liegt der Bekanntmachung als Anlage bei.
Die Kindertagesstätte in der Kapellenbergstraße 8 beherbergt derzeit drei Regelkindergartengruppen und zwei Kleinkindgruppen. Jüngst wurde aufgrund der hohen Geburtenrate und einer ungebrochenen Zuzugstendenz eine zusätzliche Regelkindergartengruppe im Mehrzweckraum der Arche Noah eingerichtet. Zwei Kleinkindgruppen und eine Kindergartengruppe sind derzeit ausgelagert und provisorisch im alten Schulhaus, das sich in kommunalem Eigentum befindet, untergebracht.
Der Gebäudekomplex der „Arche Noah" setzt sich aus drei Teilen, die in unterschiedlichen Zeitabschnitten entstanden sind, zusammen: Die ehemalige „Kinderbewahranstalt" die 1911 eingeweiht wurde, ist der älteste Bau des Ensembles. Die eigentliche „Arche" entstand bis 1993. Der zu dieser Zeit errichtete Erweiterungsbau wurde von der Arbeitsgemeinschaft Werner Spieler, Bad Windsheim und dasch zürn architekten, Stuttgart geplant. Komplettiert wird das Ensemble durch den Anbau einer eingruppigen Kinderkrippe aus den Jahren 2012. Parallel zu diesem Anbau wurde eine der Regelkindergartengruppen zu einer zweiten Krippengruppe umgebaut.
Für die Gebäude soll eine Planung entwickelt werden, welche sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten orientiert und die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagesbetreuung von Kindern erfüllt. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gibt es besondere Förderungen im Rahmen der Einzelintegration.
Weitere Informationen zur Kindertagesstätte und dem pädagogischen Konzept stehen unter https://www.badwindsheim-evangelisch.de/pfarreien/burgbernheim/kindertagesstaette
zur Verfügung.
Nachdem die Stadt Burgbernheim im Neubaugebiet eine zweite Kindertagesstätte baut, die im März 2023 bezogen und dann ebenfalls von der Kirchengemeinde betrieben werden soll, wird die KiTa Arche Noah nach dieser Aufteilung drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen umfassen.
Bis auf den Anbau aus dem Jahr 2012 mit ca. 125 m² Nutzungsfläche entsprechen die älteren Gebäudeteile hinsichtlich der technischen und bauphysikalischen Anforderungen (u.a. Raumschall, sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz, etc.) sowie der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der sanitären Anlagen und der technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf.
Der Gebäudeteil aus dem Jahr 1993 mit ca. 470 m² Nutzungsfläche soll im Rahmen einer Generalsanierung umstrukturiert und ertüchtigt werden.
Das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1911 mit ca. 95 m² Nutzungsfläche ist in Bezug auf die Bausubstanz stark sanierungsbedürftig und entspricht aufgrund der inneren Struktur nicht den Anforderungen der Nutzung. Auch aufgrund der eingeschränkten Bebaubarkeit der weiteren Grundstücksbereiche und dem Ziel einer funktionalen und gestalterischen Einheit steht dieses Gebäude zur Disposition.
Zusätzlich zu der beschriebenen Generalsanierung des Gebäudeteils aus dem Jahr 1993 ist daher im weiteren Planungsverlauf zu prüfen, ob aufgrund des nachzuweisenden Raumprogramms von ca. 568 m² Nutzungsfläche ein weiterer Gebäudeteil entstehen muss, bzw. ein Ersatzneubau für das Gebäude von 1911 zu realisieren ist. Die Baumaßnahme sollen in einem laufenden Teil-Betrieb durchgeführt werden. Im Zuge der Neukonzeptionierung soll auch die Erreichbarkeit des rückwärtigen Gartens zur Pflege mittels motorbetriebene Gerätschaften verbessert werden.
Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung und Erweiterung. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, die als Grundlage für die Finanzierung und die kirchenaufsichtliche Genehmigung dient. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Mitarbeit am Verwendungsnachweis nach den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken wird vorausgesetzt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Kirchengemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 300 + 400, netto) von 1,47 Mio EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im 1. Quartal 2023. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Anfang/Mitte 2024 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Mitte 2025 erfolgen.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte),
1.2. Art der Bauaufgabe: Umbau / Sanierung (10 Punkte),
1.3 Art der Bauaufgabe: Neubau / Erweiterung (10 Punkte)
1.4 Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (10 Punkte)
2. Anzahl Mitarbeiter:Innen (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber:Innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerber:Innen die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den/die Projektverantwortliche:n (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt:In“ für den/die Projektverantwortliche:n gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber:Innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2012 oder später erfolgt ist. Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 2-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Der Bewerber / Die Bewerberin hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er / sie anzugeben, ob er / sie selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den/die Bewerber:In Vertretungsberechtigte:r in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerber fragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uffenheim
Postleitzahl: 97215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://dekanat-uffenheim.de