Soziale Stadt - Umbau / Erweiterung Grundschule "Am Annatal" inkl. Hort in 15344 Strausberg - Los 21 Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 44/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Stadt - Umbau / Erweiterung Grundschule "Am Annatal" inkl. Hort in 15344 Strausberg - Los 21 Bodenbelagsarbeiten
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau und die Erweiterung Grundschule mit Neubau Hort, einschl. Schulhof und Sportflächen.
Die bestehende Schule ist viergeschossig, komplett unterkellert und wurde 1983 in Massivbauweise errichtet. Das Bestandsgebäude wird umfassend funktional, brandschutztechnisch, energetisch und gestalterisch ertüchtigt.
Die Erweiterung der Schule erfolgt ebenfalls viergeschossig in Massivbauweise mit Teilunterkellerung. Funktional wird die Schule um eine Mensa im EG, neue Klassenräume, Gruppenräume, Gemeinschaftsküche und Werkstätten in den Obergeschossen erweitert.
Der Hort-Neubau wird zweigeschossig in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert
Geländedaten
Grundstücksfläche: 9.350 m2
UK Bodenplatte UG -3,92 m / 65,41 m u?. NN
OKFF EG +/- 0,00 m / 69,33 m u?. NHN
OK Gelände neu: -0,95 m / 68,38 m u?. NHN
höchster Grundwasserstand: -9,03 m / 60,3 m u?. NHN
Gebäudedaten
Bruttorauminhalt BRI (DIN 277): 21.587 m3
Bruttogrundrissfläche BGF (DIN 277): 5.973 m2
Nutzungsfläche NUF (DIN 277): 3.011 m2
Nettoraumfläche NRF (DIN 277): 4.819 m2
Anzahl Geschosse Altbau: 1x UG (partiell als Kriechkeller),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Schule: 1x UG (Teilunterkellerung),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Hort: 2x OG: (EG bis 1.OG)
Gebäudeklasse (§ 2 (3) BbgBO):
5 - Sonderbau, im viergeschossigen Gebäudeteil (Schulerweiterung),
3 - Sonderbau, im zweigeschossigen Gebäudeteil (Hort)
Energiestandard: EnEV 2016
Das Los Bodenbelag- und Parkettarbeiten umfasst im Wesentlichen:
- Linoleumbeläge als Bahnenware mit Anforderungen an die Rutschhemmung R9 (ca. 2.110 m²) und R10 (ca. 345 m²), einschl. Sockelleiste
- Linoleumbeläge auf Tritt- und Setzstufen (ca. 70 m²), einschl. Treppenkantenprofil
- Industrieparkett Eiche (ca. 1480 m²), einschl. Sockelleiste
- Bodenbeschichtungen als Epoxidharzbeschichtung R9 (ca. 235 m²)
- Sauberlaufzonen einschl. Mattenrahmen in unterschiedlichen Einzelgrößen von 2,0 bis 17,0 m² (gesamt 8 Stk)
Grundschule Am Annatal Am Annatal 64 15344 Strausberg
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau und die Erweiterung Grundschule mit Neubau Hort, einschl. Schulhof und Sportflächen.
Die bestehende Schule ist viergeschossig, komplett unterkellert und wurde 1983 in Massivbauweise errichtet. Das Bestandsgebäude wird umfassend funktional, brandschutztechnisch, energetisch und gestalterisch ertüchtigt.
Die Erweiterung der Schule erfolgt ebenfalls viergeschossig in Massivbauweise mit Teilunterkellerung. Funktional wird die Schule um eine Mensa im EG, neue Klassenräume, Gruppenräume, Gemeinschaftsküche und Werkstätten in den Obergeschossen erweitert.
Der Hort-Neubau wird zweigeschossig in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert
Geländedaten
Grundstücksfläche: 9.350 m2
UK Bodenplatte UG -3,92 m / 65,41 m u?. NN
OKFF EG +/- 0,00 m / 69,33 m u?. NHN
OK Gelände neu: -0,95 m / 68,38 m u?. NHN
höchster Grundwasserstand: -9,03 m / 60,3 m u?. NHN
Gebäudedaten
Bruttorauminhalt BRI (DIN 277): 21.587 m3
Bruttogrundrissfläche BGF (DIN 277): 5.973 m2
Nutzungsfläche NUF (DIN 277): 3.011 m2
Nettoraumfläche NRF (DIN 277): 4.819 m2
Anzahl Geschosse Altbau: 1x UG (partiell als Kriechkeller),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Schule: 1x UG (Teilunterkellerung),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Hort: 2x OG: (EG bis 1.OG)
Gebäudeklasse (§ 2 (3) BbgBO):
5 - Sonderbau, im viergeschossigen Gebäudeteil (Schulerweiterung),
3 - Sonderbau, im zweigeschossigen Gebäudeteil (Hort)
Energiestandard: EnEV 2016
Das Los Bodenbelag- und Parkettarbeiten umfasst im Wesentlichen:
- Linoleumbeläge als Bahnenware mit Anforderungen an die Rutschhemmung R9 (ca. 2.110 m²) und R10 (ca. 345 m²), einschl. Sockelleiste
- Linoleumbeläge auf Tritt- und Setzstufen (ca. 70 m²), einschl. Treppenkantenprofil
- Industrieparkett Eiche (ca. 1480 m²), einschl. Sockelleiste
- Bodenbeschichtungen als Epoxidharzbeschichtung R9 (ca. 235 m²)
- Sauberlaufzonen einschl. Mattenrahmen in unterschiedlichen Einzelgrößen von 2,0 bis 17,0 m² (gesamt 8 Stk)
- Ausführungsbeginn
Der Auftragnehmer wird voraussichtlich am 02.11.2022 zur Ausführung der Leistungen aufgefordert und muss die Arbeiten innerhalb von 12 Werktagen aufnehmen (Baubeginn lt. aktuellem Bauzeitenplan 14.11.2022).
- Ausführungsende
Die Leistungen sind innerhalb von 185 Tagen zu erbringen (= 133 Werktage).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jüterbog
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66D4X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.