Errichtung / Betrieb eines Gigabitnetzes in der Gemeinde Morsbach iRe einer Wirtschaftlichkeitslücke Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-GemMors
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.morsbach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung / Betrieb eines Gigabitnetzes in der Gemeinde Morsbach iRe einer Wirtschaftlichkeitslücke
Planung, Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) i.S.v. § 6 der Gigabit-Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (graue Flecken) in der Gemeinde Morsbach sowie der Vertrieb von Endkundenprodukten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-Rahmenregelung). Der Konzessionsgeber hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 durch den vorläufigen Förderbescheid v. 07.02.2022 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Weiterhin wird der Konzessionsgeber ebenso Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen gemäß der Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 19.04.2022.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)(40)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Marketing- und Vertriebskonzept(25)
- Kriterium: Ausbauzeitraum(25)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
c) Abgabe Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular)
d) Abgabe Eigenerklärung Russlandsanktion (bereitgestelltes Formular)
a) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular).
b) Vorlage einer Bonitätsauskunft (z.B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist
c) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung . Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Der Konzessionsgeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.
Mindestvoraussetzung: Mindestdeckungssummen der gültigen Versicherung sind für Personen- und Sachschäden 2.000.000 € und für Vermögensschäden 1.000.000 €.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebes und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung, sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (bereitgestelltes Formular)
Mindestvoraussetzung: Eine Referenz mit abgeschlossenem Bau von mindestens 1.000 FTTB-Anschlüssen in einem Ausbauprojekt
b) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Eignungsleihe
(i) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
(ii) Der Konzessionsgeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bewerber muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen.
Der Bewerber muss auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen.
Der Konzessionsgeber wird dem Bewerber dafür eine Frist setzen.
(iii) Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Die vorstehend aufgeführten Vorgaben gelten auch für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften.
Im Übrigen gilt das folgende:
b) Bewerber-/Bietergemeinschaften
(i) Bei Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular) mit Teilnahmeantrag zu benennen,
(ii) Von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) mit Teilnahmeantrag abzugeben,
(iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch,
(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
(v) Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
c) Der Konzessionsgeber behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.