VgV mit Lösungsvorschlägen - Neubau Kindertagesstätte „Unterm Wäldle“ in Dachtel, Aidlingen Referenznummer der Bekanntmachung: P-40102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aidlingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aidlingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus360.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV mit Lösungsvorschlägen - Neubau Kindertagesstätte „Unterm Wäldle“ in Dachtel, Aidlingen
Die Gemeinde Aidlingen plant im Ortsteil Dachtel den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte. Mit dem Neubau der Kindertagesstätte soll dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in der Gemeinde Aidlingen Rechnung getragen werden. Es sollen vorrangig drei Kindergartengruppen (Ü3) und zwei Krippengruppen (U3) entstehen. Dabei werden pro Kindergartengruppe 25 Kinder eingeplant und pro Krippengruppe 10 Kinder, also insgesamt 95 Kinder betreut werden können.
Bestandteil der Aufgabenstellung ist über die Objektplanung hinaus die Gestaltung der Freianlagen als separater Teil. Aus diesem Grund wird eine Zusammenarbeit mit einem Freianlagen-Planungsbüro empfohlen. Der Neubau soll auf einem ca. 4.726 m² großen Grundstück entstehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es ist ein Lösungsvorschlag (Projektskizze) zur Vermittlung einer Entwurfsidee für den Neubau der Kindertagesstätte anzufertigen. Wunsch der Auftraggeberin ist hierfür eine Zusammenarbeit mit einem Freianlagen-Planungsbüro, so dass auch erste Entwurfsideen für die Freianlagen und Außenspielflächen dargestellt werden. Die Beauftragung der freiräumlichen Planung erfolgt jedoch separat im Nachgang zur Vergabe der Objektplanungsleistungen. Gegenstand des Lösungsvorschlages ist demnach die Bauwerksplanung für den Neubau der Kindertagesstätte. Darüber hinaus ist auch die städtebauliche und freiräumliche Planung des gesamten Baufensters zur Schaffung einer hervorragenden Aufenthaltsqualität und eine sinnvolle Ausnutzung des gesamten Grundstücks darzustellen. Die genaue Beschreibung des Plangebiets sowie die Aufgabenstellung gehen im Einzelnen aus den Teilen B und C der Aufgabenstellung hervor.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Bauaufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Bewerbungsverfahren.
Es werden insgesamt 5 Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aufgeführten Ausschlusskriterien nicht auszuschließen sind (die somit die formalen Kriterien erfüllen), und die Mindestkriterien erfüllen. Sollten mehr als 5 Bewerber die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird eine Auswahl über ein Losverfahren getroffen.
Die formalen Kriterien und Ausschlusskriterien werden in nachfolgenden Formblättern abgefragt:
▪ Formblattanlage „Bewerbergemeinschaft“
▪ Formblattanlage „Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen“
▪ Formblattanlagen „Berufszulassung“ (Voraussetzung: Architekt mit Bauvorlageberechtigung)
▪ Formblattanlage „Berufshaftpflichtversicherung“
▪ Formblattanlage „Ausschlussgründe nach GWB“
▪ Formblattanlage „Verpflichtung zum Mindestentgelt“
▪ Formblattanlage „Subplanereinsatz“
▪ Datenschutzerklärung
Das Verfahren zielt auf die Vergabe eines Planungsauftrages für die Objektplanungsleistungen – Gebäude gemäß HOAI 2021 §33 ff für den Neubau der Kindertagesstätte Dachtel in Aidlingen. Seitens der Auftraggeberin ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4, danach im Falle der Umsetzung des Bauvorhabens die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme berechtigt sind Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates.
Die Auftraggeberin fordert von den dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft als Mindestanforderung drei realisierte Referenzobjekte mit Inbetriebnahme / baurechtliche Abnahme nach dem 01.01.2018, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
▪ Es muss sich bei mindestens zwei Referenzen um vergleichbare Neubauvorhaben im Bereich Bildungseinrichtung (Schulen, Fortbildungsstätten, Kindergärten und –tagesstätten oder ver-
gleichbar) mit anrechenbaren Kosten der Kostengruppen KGR 300 und 400 von mindestens 3,0 Mio. EUR (netto) handeln.
▪ Die abgerechnete Honorarzone muss bei mindestens einer Referenz mind. der Honorarzone III nach §34 HOAI entsprochen haben.
▪ Es müssen bei mindestens einer Referenz mindestens die Leistungsphasen 2-8 nach HOAI der Objektplanung erbracht worden sein.
▪ Bei mindestens einer Referenz muss der Bauherr ein öffentlicher Auftraggeber gewesen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Mindestanforderungen durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
Die Referenzen können auch in einem anderen Unternehmen erbracht worden sein. Dieses ist innerhalb der Formblattanlagen “Referenzen Unternehmen“ an entsprechender Stelle zu benennen.
Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates. Das Büro muss Bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.