Beschaffung von zwei MLF und einem LF10 für das Amt Geltinger Bucht
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbergkirche
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24972
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-geltingerbucht.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.techcos-ds.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei MLF und einem LF10 für das Amt Geltinger Bucht
Lieferung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwillige Feuerwehren Pommerby-Nieby und Rabel und einem Löschgruppenfahrzeuges (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr Kalleby über das Amt Geltinger Bucht aufgeteilt in je zwei Lose. Das dritte Los (Ausrüstung) dient zur Information und wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Fahrgestell MLF
Amt Geltinger Bucht - Freiwillige Feuerwehr Pommerby-Nieby & Freiwillige Feuerwehr Rabel
Lieferung je eines Fahrgestells für ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Pommerby-Nieby und die Freiwillige Feuerwehr Rabel.
Angefragte Optionen in den Leistungsverzeichnissen sind anzubieten.
Fahrgestell LF10
Amt Geltinger Bucht - Freiwillige Feuerwehr Kalleby
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschfahrzeug (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr Kalleby.
Angefragte Optionen in den Leistungsverzeichnissen sind anzubieten.
Aufbau MLF
Amt Geltinger Bucht - Freiwillige Feuerwehr Pommerby-Nieby & Freiwillige Feuerwehr Rabel
Lieferung je eines Fahrzeugaufbaus für ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Pommerby-Nieby und die Freiwillige Feuerwehr Rabel.
Angefragte Optionen in den Leistungsverzeichnissen sind anzubieten.
Aufbau LF10
Amt Geltinger Bucht - Freiwillige Feuerwehr Kalleby
Lieferung eines Fahrzeugaufbaus für ein Löschfahrzeug (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr Kalleby.
Angefragte Optionen in den Leistungsverzeichnissen sind anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister gemäß Formblatt "Eigenerklärung Bieter".
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt "Eigenerklärung Bieter".
Angabe von drei Referenzen im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand gemäß Formblatt "Eigenerklärung Bieter".
Erklärung gemäß §4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) gemäß Formblatt "Erklärung zu Paragraph 4 VGSH"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htm