Auftrag zur Lieferung von Alu-Gehäusen für die Sonde des Typs GS08 des ODL Messnetzes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag zur Lieferung von Alu-Gehäusen für die Sonde des Typs GS08 des ODL Messnetzes
Auftrag zur Lieferung von insgesamt 260 Alu-Gehäusen für die Sonde des Typs GS08 des ODL Messnetzes.
Auftrag zur Lieferung von insgesamt 260 Alu-Gehäusen für die Sonde des Typs GS08 des ODL Messnetzes. Die Gehäuseteile sind Teil einer für das BfS entwickelten Sonde und haben unmittelbaren Einfluss auf die Messeigenschaften der Sonden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zur Erfüllung des Auftrages nach § 161 Strahlenschutzgesetz zur permanenten Überwachung der Umweltradioaktivität muss der betriebsbereite Zustand der Messstellen flächendeckend sichergestellt werden. Im Messnetz sind derzeit noch alte Gammasonden vom Typ GS05 im Einsatz, die ihr Lebensende erreichen und in den zu ersetzen sind. Um in einem radiologischen Notfall das Messnetz einsatzbereit zu halten ist es zwingend notwendig, diese alten Messsonden durch neue zu ersetzen.
Die Einheitlichkeit des als Notfallschutzsystems betriebenen ODL Messsystems muss gewahrt bleiben, sowohl hinsichtlich der Kompatibilität als auch der Handhabung bei der Installation und Befestigungsart. Dadurch kann die langfristige und kontinuierliche Instandhaltung der technischen Komponenten durch die Mitarbeitenden und die Vorhaltung notwendiger Ersatz- / Verschleißteile sichergestellt werden.
Die Beschaffung von Sondengehäuse eines anderen Herstellers würde bedeuten, dass ein neuer Sondentyp entwickelt würde. Deshalb wären umfangreiche Testreihen für diesen neuen Sondentyp erforderlich. In diesem Fall wäre zu belegen, dass die physikalischen Eigenschaften der Messsonde gleichartig zu denen des bereits im Messnetz befindlichen Sondentyps GS08 sind. Besonderes Augenmerk wäre auf die Materialeigen¬schaften zu legen sowie auf die Art der Verbindung zwischen Sondendeckel, Sondenrohr und Sondenbefestigungsring. Insbesondere hat das Gehäuse die unterschiedlichen Umwelteinflüsse z.B. auch am Meer (salzhaltige Luft) über viele Jahre ohne Korrosion auszuhalten. Es ist zu erwarten, dass für diese Tests mindestens ein Jahr benötigt würde und dies erst nach Abschluss der Tests feststünde, dass die Gehäuse für kompatible Sonden verwendbar wären. Falls dies nicht der Fall wäre, müsste der Prüfprozess neu gestartet werden.
Seit 2007 werden di ebeschaften Gehäuse im operationellen Einsatz der GS07 / GS08 Sonden eingesetzt, deren physikalischen Eigenschaften ist durch Prüfungen bei der PTB, in der Bestrahlungsanlage, durch Klimaschranktests, eine ca. einjährige Testphase im Feldeinsatz und der langjährige Einsatz im Messnetz, haben die Brauchbarkeit des Materials nachgewiesen.
Die bisher verwendeten Gehäuse können nur durch den genannten Marktteilnehmer hergestellt und geliefert werden. Vernünftige Ersatzlösungen /Alternativen sind nicht verfügbar, da diese aufgrund der einjährigen Testphase zu Verzögerungen im Ersatz der Messnetzsonden führen würden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zur Lieferung von insgesamt 260 Alu-Gehäusen für die Sonde des Typs GS08 des ODL Messnetzes.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §135 Abs.2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Sie müssen Rechtsbehelfe daher innerhalb der Fristen des §135 GWB bei der zuständigen Stelle gemäß VI.4.1 einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html