Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Horgen - Zimmern ob Rottweil
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zimmern ob Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78658
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zimmern-or.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Horgen - Zimmern ob Rottweil
In der Kläranlage Horgen des ZVA Eschachtal werden die Abwässer einiger angrenzender Gemeinden sowie diverser Orts- und Stadtteile gereinigt. Die nominelle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 32.000 EW. Aufgrund des altersbedingten Zustandes ist eine Sanierung der Anlage notwendig. Zudem soll das Einzugsgebiet der Kläranlage Horgen in den nächsten Jahren weiteren Flächenzuwachs bekommen, so dass eine Erweiterung auf 40.000 EW geplant ist. Hierfür wird ein Planungsbüro gesucht.
Kläranlage Horgen, 78658 Zimmern ob Rottweil
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen und die Ausführung der Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Horgen unter Berücksichtigung der aktuell am Markt erhältlichen Anlagentechnik, die hohe Betriebsverfügbarkeit und zuverlässige Bedienbarkeit mit technischer Innovation vereinbart. Die Bearbeitung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, und zwar im 1. Abschnitt Erweiterung der mechanischen Stufe und Nachklärung und im 2. Abschnitt die Erweiterung Hebewerk, Vorklärung und Belebung.
Der Auftraggeber beabsichtigt hierfür folgende Leistungen zu vergeben:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 § 43 (LPh 1 - 9)
- Leistungsbild Technische Ausrüstung im Bereich Verfahrenstechnik gemäß HOAI 2021 § 55 (LPh 1 - 9)
- Leistungsbild Technische Ausrüstung im Bereich EMSR-Technik gemäß HOAI 2021 § 55 (LPh 1 - 9), ausgenommen der Bedienebene und Programmierung des PLS
- Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 (LPh 1 - 6)
Neben den planerischen und konzeptionellen Vorüberlegungen ist die Aufgabe des Ingenieurbüros die Ausführungsplanung und Realisierung der gewählten Lösungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche weitere sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Unter https://www.subreport.de/E68453625 finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen zur Erweiterung der Kläranlage Horgen
Ort: Merklingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Land: Deutschland
Ort: Liestal
NUTS-Code: CH03 Nordwestschweiz
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform Subreport einzureichen.
2. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
3. Fragen zur Bewerbung sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu stellen. Eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Fragen bis spätestens 12.07.2022 eingehen. Rückfragen von Bewerbern, deren Beantwortung über die in den Vergabeunterlagen hinausgehende Informationen enthält, werden unter der Subreport-ID, auf der die sonstigen Vergabeunterlagen zu finden sind, veröffentlicht. Ein Download der Vergabeunterlagen ohne Registrierung führt zu einem anonymen Interessenten. Sollte die Vergabestelle Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, können anonyme Interessenten nicht berücksichtigt werden, während registrierten Interessenten per E-Mail die Informationen übermittelt werden.
4. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
5. Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
6. Der Bieter kann sich auf der Subreport EVergabe-Plattform kostenfrei anmelden. Der Support von Subreport steht telefonisch unter +49(0)221/98578-0 zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de