Betriebsführung Freibad Ebersbach a.d. Fils 2023 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 05588-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Ebersbach an der Fils
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbh-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Freibad Ebersbach a.d. Fils 2023 - 2025
Die Stadt Ebersbach an der Fils ist Eigentümerin und Betreiberin des öffentlichen Freibades "Waldhöhenfreibad" in Ebersbach an der Fils. Zum Start der Freibadsaison 2023 sucht die Stadt einen Dienstleister, der in den Jahren 2023 bis 2025 die Organisation, die Durchführung und Verantwortung des Badebetriebes, insbesondere die Betriebs- und Wasseraufsicht, Verkehrssicherungspflichten, Pflege- und Wartungsarbeiten der Schwimmbadtechnik sowie Arbeiten im Rahmen der Aus- und Einwinterung übernimmt. Der Vertrag kann optional verlängert werden bis 30.11.2027. Das Freibad wird derzeit umfassend saniert, so dass mit Beginn der Freibadsaison 2023 ein modernisiertes und technisch auf aktuellem Stand befindliches Freibad betrieben werden kann.
Waldhöhenfreibad Ebersbach an der Fils Dickneweg 33 73061 Ebersbach an der Fils
Die Stadt Ebersbach an der Fils ist Betreiberin des öffentlichen Freibades "Waldhöhenfreibad". Eine detaillierte Beschreibung des Bades findet sich als Anlage 1 zu dieser Ausschreibung. Die ebenfalls beigefügte Luftbildaufnahme Waldhöhenfreibad und Planübersicht (Anlage 2) vermittelt einen Überblick über das Schwimmbad im Ganzen einschließlich Gebäude und Liegewiese.
Gegenstand der Ausschreibung ist
- die Organisation, die Durchführung und Verantwortung des Badebetriebes,
- insbesondere die Betriebs- und Wasseraufsicht,
- Verkehrssicherungspflichten auf der Anlage/für die betriebenen Anlagen,
- Pflege- und Wartungsarbeiten der Schwimmbadtechnik,
- Hilfestellung bei der Bedienung der Kassenautomaten (kein "Kassenbetrieb" mehr),
- Arbeiten im Rahmen der Aus- und Einwinterung,
- die Erstellung des Organisations- und Betriebshandbuchs mit Einsatzplänen, Protokollen und Dokumentationen,
- Vorstellung eines Saisonabschlussberichts im Gemeinderat.
Der auf dem Gelände des Freibades befindliche Kiosk kann optional und in Abstimmung mit der Stadt durch den Bieter betrieben werden - alternative Überlegungen zum Betrieb des Kiosks oder einer Versorgung der Schwimmgäste mit Getränken und Snacks sind derzeit noch in Erarbeitung. Der Betrieb des Kiosks ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag endet am 30.11.2025. Sofern beabsichtigt ist, den Vertrag über den 30.11.2025 hinaus fortzusetzen, stimmen sich die Vertragsparteien bis zum 31.05.2025 über mögliche Preisanpassungserfordernisse ab und entscheiden, ob unter diesen Gegebenheiten eine Fortsetzung des Vertrages in Betracht kommt. Sofern der Vertrag dann nicht von einer Vertragspartei bis zum 30.06.2025 in Textform gekündigt wird, verlängert er sich unter den abgestimmten Bedingungen/Preisen um zwei weitere Jahre (bis 30.11.2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form einer Eigenerklärung wird gefordert:
- Unternehmensdarstellung (Firma, Gesellschaftsstruktur sowie Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen nach §§ 123, 124 GWB (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten und zu verwenden, Anlage 8).
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
In Form einer Eigenerklärung wird gefordert:
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten, Anlage 9)
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 10) mit folgenden Mindestdeckungssummen (spätestens vorzulegen im Zeitpunkt der Aufnahme der Betriebsführung):
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden pro Jahr
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung der Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen (Eignungsleihe).
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Mindestens 1 Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie vorliegend (Bäderbetrieb mit ähnlichem Aufgabenspektrum) unter Benennung von Zeitraum, Umfang Tätigkeit, Umfang eingesetztes Personal, Ansprechpartner des Auftraggebers (Vorlage Anlage 12)
- Eigenerklärung über die Einhaltung inhaltlicher Vorgaben bzgl. Leistungsumfang/Mindestanforderungen, Anlage 7).
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung der Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen (Eignungsleihe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer 2027
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6C43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggebergemeinschaft nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebergemeinschaft, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/