Heuchelheim a.d. Lahn - Objekt- und Freianlagenplanung für Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Referenznummer der Bekanntmachung: Hch - HEUSSEN-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heuchelheim an der Lahn
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heuchelheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heuchelheim a.d. Lahn - Objekt- und Freianlagenplanung für Neuerrichtung des Feuerwehrhauses
Planungen für Gebäude und Innenräume (Objektplanung), Leistungsphasen 1 bis 9 des § 34 HOAI und Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9 des § 39 HOAI
Gemeindevorstand der
Gemeinde Heuchelheim an der Lahn
Am Zimmerplatz 3
35452 Heuchelheim an der Lahn
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Grundleistungen für
Planungen für Gebäude und Innenräume (Objektplanung), Leistungsphasen 1 bis 9 des § 34 HOAI und Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9 des § 39 HOAI
sowie darüber hinaus die in der Honorarmatrix aufgeführten Besonderen Leistungen zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlagen 10 und 11 beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Dabei werden in der Stufe 1 jeweils die Grundleistungen und die damit korrespondierenden Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Stufe 2 (Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphase 3 bis 9 nicht oder nicht in vollem Umfang zu beauftragten.
Die Eignung wird anhand der vorgelegten Referenzen (Gewichtung 70 %), der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Gewichtung 15 %) und der Anzahl der Mitarbeiter (Gewichtung 15 %) bewertet. Hinsichtlich des Umsatzes wird der Jahresmittelwert für die Bewertung zugrunde gelegt. Dieser wird dadurch ermittelt, dass die jeweiligen Jahresumsätze addiert und durch drei geteilt werden. Nähere Einzelheiten können der Blanko-Wertungsmatrix für die Teilnahmeanträge entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate bei Abgabe des Angebots),
- Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 2 HBO
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000.- € für Personenschäden und 2.000.000.- € für Vermögens- und sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Planung von Gebäuden und Innenräumen (2020, 2021 und 2022 in Euro netto)
Mindestanforderung: min. 2.000.000.- € für Personenschäden und 2.000.000.- € für Vermögens- und sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz
Mindestanforderungen: Der gemittelte Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500.000, - EUR betragen haben.
Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV))
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften, Fachkräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen.
Vorlage von Referenzen bezogen auf die Planung von Gebäuden und Innenräumen sowie Freianlagen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die den Neubau oder die Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsplätzen, technischer Bau- und Betriebshof mit Fahrzeughallen, Waschanlage, verschiedene Werkstätten und Funktionen oder sonstige Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie andere Gebäude mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Mindestanforderungen: Jeder Bewerber muss mindestens 5 Mitarbeiter haben. Davon müssen mindestens 3 Architekt*innen oder einschlägig fachlich qualifizierte Mitarbeiter (einschließlich des Büroinhabers, nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) sein.
Mindestanforderungen: Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen aus dem Bereich von Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsplätzen, technischer Bau- und Betriebshof mit Fahrzeughallen, Waschanlage, verschiedene Werkstätten und Funktionen oder sonstige Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie andere Gebäude mit gleichen Planungsanforderungen vorgelegt werden, bei denen mindestens die LP 2 - 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 frühestens im Januar 2018.
Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 2 HBO
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach § 5 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 HVTG abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)