Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für die Standorte Ronneburg, Aue und Königstein (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816734-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für die Standorte Ronneburg, Aue und Königstein (3 Lose)
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion und Wartung, Prüfung, Instandsetzung) an Fahrzeugen des Herstellers Ford sowie Lieferung von Ersatz- und Kleinteilen für die Standorte Ronneburg (Los 1), Königstein (Los 2) und Aue (Los 3) der Wismut GmbH.
Im Rahmen eines Ausfalles (Unterwegshilfe) des Fahrzeuges muss die Instandsetzung vor Ort oder die Bergung mittels Abschleppfahrzeug durch den Auftragnehmer realisiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch im schweren Gelände der Sanierungsflächen betrieben werden.
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Ronneburg (Los 1)
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers in Paitzdorfer Straße 34; 07580 Ronneburg entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
- Ford Kuga (8 Stück)
Fahrzeuggruppe Nutzkraftwagen (NKW):
- Ford Ranger Pick up (9 Stück)
- Ford Transit (4 Stück)
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Königstein (Los 2)
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 30 km vom Standort des Auftraggebers in Königsteiner Straße 45; 01824 Königstein entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
- Ford Kuga (3 Stück)
- Ford Focus (1 Stück)
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Aue (Los 3)
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers in Talstraße 7; 08118 Hartenstein entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
- Ford Kuga (4 Stück)
Fahrzeuggruppe Nutzkraftwagen (NKW):
- Ford Ranger Pick up (2 Stück)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Ronneburg (Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ronneburg
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Königstein (Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Aue (Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.