Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Auf dem Weg zu neuen Straßen, Plätzen und Ufern" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leutkirch.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E46775352
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E46775352
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E46775352
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Auf dem Weg zu neuen Straßen, Plätzen und Ufern" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Sanierungsgebiet „Entlang der Eschach“ (seit 2020) eröffnet der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu die Möglichkeit im Stadtkern die vorhandenen städtebaul., gestalterischen u. funktionalen Defizite zu beseitigen u. Aufwertungsmaßnahmen durch eine funktional-verkehrliche Neuordnung großer Straßenabschnitte, die Neugestaltung von zentralen Straßenabschnitten u. Platzflächen u. durch eine ökologische u. gestalterische Aufwertung entlang des Eschach-Flusslaufes durchzuführen.

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Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung d. öffentlichen Freiflächen u. Straßen in den Bereichen:

• Altstadteingang am Postplatz,

• Südliche Marktstraße, östlicher Abschnitt Lammgasse und westlicher Abschnitt Katholische Kirchgasse,

• Marktplatz und Gänsbühl,

• Abschnitte der Unteren Grabenstraße und der Oberen Vortstadtstraße mit anliegenden Freiflächen,

• sowie das Eschach-Ufer im Stadtkern und den angelagerten Grünflächen.

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> gesamt rund 23.200m²

.

Gegenstand des Ideenteils des WBs sind grundsätzliche Vorschläge zur langfristigen städtebaul. Neuordnung bzw. baulichen Entwicklung d. zwei Bereiche:

• östlich des Postplatzes (Flurst. 28, 28/1+2, 29/2+3, 29/6-8)

• sowie nördlich der Kreuzung Obere Vorstadtstraße - Isnyer Straße (Flurst. 36).

.

> gesamt rund 2.800 m²

.

Der RealisierungsWB mit Ideenteil zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen, städtebaulichen u. funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen im Stadtkern ab. Außerdem sollen städtebauliche Ideenkonzepte für die zukünftige Entwicklung u. Neuordnung von zwei Bereichen im San.Geb. „Entlang der Eschach“ gesammelt werden.

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Der nichtoffene RealisierungsWB mit Ideenteil ist gemäß § 78 Abs. 2 S.2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV).

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Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen) für die Neugestaltung der Straßen, Plätze u. Ufern im Stadtkern von Leutkirch vorzunehmen.

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Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:

Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10%

Wettbewerbsergebnis = 40%

Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 15%

Aussagen/ Stellungnahme z. Einhaltung d. Herstellungskosten für BA 1 auf Basis d. Weiterentwicklung = 15%

Kostenplanung/ Terminplanung/ Wirtschaftlichkeit = 10%

Honorarangebot/ Nebenkosten = 10%

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Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien u. d. Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert u. d. Teilnehmern d. Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.

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Die Ausloberin wird eine/n Bieter/in bzw. eine Bietergemeinschaft min. mit der weiteren Planung (über alle drei Bauabschnitte) in den Lphs 1-5 im Zusammenhang mit der Objektpl. Freianlagen (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektpl. Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats. Eine etwaige Beauftragung der Lphs 6-9 wird nicht ausgeschlossen.

Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen:

Stufe 1 = Bauabschnitt 1, Lph 1-5

Stufe 2 = BA 2, Lph 1-5

Stufe 3 = BA 3, Lph 1-5

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Anspruch auf eine Folgebeauftragung d. Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundl. Veränderungen u. im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung u. ggf. Förderung gegeben sind.

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Der Planungswettbewerb ist anonym.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Bewerbererklärung mit Namen d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft (Bei juristischen Personen d. bevollmächtigten Vertreters d. Bewerbers) elektr. in Textform n. § 126b BGB.

Name des/der federführenden Landschaftsarchitekt/in bzw. des/der federf. Stadtplaner/in u. Name d. beratenden Verkehrsplaner/in.

Eigenerklärung, im Bewerbungsbogen, dass d. vorgegebene berufliche Qualifikation (Landschaftsarchitekt/in bzw. Stadtplaner/in) vorliegt bzw. d. Berechtigung besteht, entspr. tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV; Anerkennung gem. d. Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“), keine Teilnahmehindernisse gem. § 4 (2) RPW vorliegen, keine Ausschlussgründe n. §§ 123, 124 GWB vorliegen, dass im Auftragsfall eine ausr. BHV von 3 Mio EUR f. Pers.schäden u. 1 Mio EUR f. sonstige Schäden abgeschlossen wird. Eigenerkl. bzgl. d. 5. EU-Sanktionspaketes (Bez. zu RUS).

Bei jur. Personen s. Planungsleistungen satzungsgemäßer Geschäftszweck, die d. WB-Aufgabe entsprechen. Der zu benennende bevollm. Vertreter u. der od. die Verfasser der WB-Arbeit haben die o.g. fachlichen Anforderungen zu erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die jur. Person einen für d. Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Bewerbergemeinschaften natürlicher u. juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied d. Bewerbergemeinschaft die fachliche Anforderungen u. die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013).

.

Mindestanforderung: Beide Referenzen (1 u. 2) müssen jew. min. 1 Wertungspunkt erhalten u. d. nachstehenden Auswahlkriterien entsprechen. Sollte eine Ref. nicht eingereicht werden, bzw. mit null Punkten bewertet werden, führt dies zum Ausschluss d. Bewerbung. Ref. 2 muss ein anderes Projekt darstellen als Ref. 1.

Das Auswahlgremium überprüft u. bepunktet d. Referenzen mit max. 10 mögl. Punkten. Dies bedeutet, dass zunächst d. Bewerber m. d. max. Punktezahl von 10 Punkten zum Wettbewerb zugelassen werden. Haben mehr Bewerber als die zu ermittelnden 10 Teilnehmer d. 10 Punkte erreicht, entscheidet d. Los. Liegen weniger Bewerbungen i. d. Kategorie „10 Punkte“ als d. zu ermittelnden 10 Teilnehmer vor, werden aus d. Bewerbungen mit 9 erreichten Punkten die notw. Teilnehmeranzahl ausgelost.etc.

.

Ref. 1 (max. 5 Pkt): Nachweis Planung Freianlagen f. ein vergleichbares, fertig gestelltes (Lph 8 abgeschl. von 01.01.2013 bis Tag Bewerbungseinreichung) Projekts.

Besonders vergleichbar sind überwiegend befestigte, verkehrsberuhigte Bereiche u. Stadtplätze im Zusammenhang mit historischen Anlagen o. mit hoher Ausstattungsintensität. Weiterhin vergleichbar sind öff. Freiflächen mit Bauwerksbezug mit hoher Ausstattungsintensität, Gewässer- u. Ufergestaltungen in Stadtlage sowie innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder mit schwieriger stbl. Situation.

Der Bewerber bzw. d. f. d. Bauvorh. vorges. Personen müssen min. die Lph 2-5 der ben. Referenz selbst erbracht haben. Es kommen auch Referenzen in Betracht, welche d. Bewerber od. d. von ihm f. d. Bauvorh. vorges. Personen als verantwortl. Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies d. Büroinhaber d. anderen Büros schriftl. bestätigt.

.

Ref. 2 (max. 5 Pkt): Nachweis eines anderen realisierten Projekts (s.o. Ref. 1) oder einer erfolgr. Teilnahme (Preis, Anerkennung od. Teilnahme) an einem regelger. ArchiWB n. GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergleichb. WB-Erfolge) oder eines ausgezeichneten realisierten Projekts. Ref. 2 aus den letzten 10 Jahren (ab 01.01.2013 = Datum d. Preisgerichtssitzung bis Tag d. Bewerbungseinr.) zu öffentlichen urbanen Freianlagen (Stadtplätze, Fußgängerbereiche, Gewässer- und Ufergestaltung in Stadtlage). MFB/VOF-, VgV-Verhandlungsverfahren sind als Nachweis nicht zugel.

.

Bewertung der Referenz 1 u. 2 siehe Abschnitt VI, VI.3).

.

Nachzulesen auch in "Auslobung", Ziff. A 8 und A 9.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in.Die Hinzuziehung einer/s beratenden Verkehrsplaner/in ist verpflichtend und die Hinzuziehung einer/s Wasserwirtschaftsingenieur/in wird empfohlen. Die Berater/innen sind bereits in der „Bewerbererklärung“ anzugeben. Diese können für mehrere Teilnehmende beratend tätig sein, soweit die Grundsätze der Anonymität und Gleichbehandlung eingehaltenwerden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla, Freiburg /Stuttgart /Rottweil /Heidelberg
Planstatt Senner GmbH, Stuttgart/ Berlin/ München/ Überlingen
Büro Hähnig und Gemmeke Architekten BDA Partnerschaft mbB, Tübingen
Pesch und Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Stuttgart/ Dortmund
Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zulassung der Wettbewerbsarbeiten

Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die

• fristgerecht eingegangen sind,

• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,

• in den wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang (A 13) entsprechen,

• die bindenden Vorgaben der Auslobung (Teil A) erfüllen (siehe A 20).

.

Beurteilungskriterien für Realisierungs- und Ideenteil:

• Berücksichtigung ökologischer Belange (Gewässer-/ Uferbereich)

• Entwurfsidee und Gesamtkonzept

• Freiraum- und Aufenthaltsqualität (Gestaltung und Funktionalität)

• Nachhaltigkeit und Reaktion auf Klimabelange

• Qualität und Funktionalität der verkehrlichen Erschließung, Barrierefreiheit

• Realisierbarkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit

• Stadträumliche und freiräumliche Einbindung, Berücksichtigung der denkmalpflegerischen sowie stadtbaugeschichtlichen Belange

.

Die Reihenfolge (alphabetisch) stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Wettbewerbsteilsumme für den Realisierungsteil ist auf Basis der HOAI 2021 ermittelt.

Die Leistungen für den 1:50er-Ausschnitt und die Perspektive sind ebenfalls in der Gesamtsumme berücksichtigt. Die Wettbewerbssumme für den Ideenteil wurde auf Basis einer Stundenschätzung für den Zeitaufwand ermittelt; dabei wurde der Faktor von 1,5 berücksichtigt, da kein Auftragsversprechen erfolgt. Eine Vergütung für beratende Fachplanerinnen und Fachplaner (s. A 8) wurde nach geschätztem Zeitaufwand in der Wettbewerbssumme ebenfalls berücksichtigt.

Die Ausschüttung der Wettbewerbssumme erfolgt gemeinsam für den Realisierungsteil und den Ideenteil und ist wie folgt aufgeteilt:

1. Preis 48.000 € inkl. MwSt.

2. Preis 30.000 € inkl. MwSt.

3. Preis 18.000 € inkl. MwSt.

Anerkennungen 24.000 € inkl. MwSt.

.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines/ einer nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers/ Teilnehmerin wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Weitere zusätzliche Angaben zu Ziff. VI.3):

.

Die Bewerber sind verpflichtet, sich selbst auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Bewerbungsunterlagen ergeben haben. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.

.

Die kostenfreie Registrierung vor dem Download auf der Vergabeplattform subreport ELViS wird dringend empfohlen. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bewerberkommunikation teil. Registrieren Sie sich dafür kostenfrei bei subreport ELVis unter:

https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.

.

Sollten weitere allgemeine Fragen zur Vergabeplattform auftreten, wenden Sie ich bitte an http://www. subreport.de/service/support-elvis/?sub=haeufige-fragen.

Darüber hinaus steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter 02 21 / 9 85 78-0 von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:45 Uhr (außer an Feiertagen) kostenfrei zur Verfügung.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Cornelia Biegert, Landschaftsarchitektin, Bad Friedrichshall, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Sylvia Brack, Landschaftsarchitektin, Leutkirch, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Prof. Uta Stock-Gruber, Landschaftsarchitektin, Buch am Erlenbach, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt, Dettenhausen, Fachpreisrichter mit Stimmrecht
Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Stephan Walter, Freier Architekt und Freier Stadtplaner, Kempten, Fachpreisrichter mit Stimmrecht
Georg Zimmer, Architekt, ehemaliger Baubürgermeister, Leutkirch, Fachpreisrichter mit Stimmrecht
Susanne Bischofberger, Stadtplanung, Natur und Umwelt, Stadt Leutkirch im Allgäu, Stellvertretende Fachpreisrichterin
Thomas Geiger, Landschaftsarchitekt, Kempten, Stellvertretender Fachpreisrichter
Michael Schröder, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart, Stellvertretender Fachpreisrichter
Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle, Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachpreisrichter mit Stimmrecht
Sabine Merk, Fraktion CDU der Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachpreisrichterin mit Stimmrecht
Gottfried Härle, Fraktion BF der Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachpreisrichter mit Stimmrecht
Bernd Schosser, Fraktion DU der Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachpreisrichter mit Stimmrecht
Gisela Künst, Fraktion FW der Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachpreisrichterin mit Stimmrecht
Dr. Götz Neugebauer, Fraktion SPD der Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachpreisrichter mit Stimmrecht
Waldemar Westermayer, ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Stadt Leutkirch im Allgäu, Stellvertretender Sachpreisrichter
Gerlinde Mast, Fraktion BF der Stadt Leutkirch im Allgäu, Stellvertretende Sachpreisrichterin
Brigitte Schuler-Kuon, Fraktion DU der Stadt Leutkirch im Allgäu, Stellvertretende Sachpreisrichterin
Luis Kistler, Jugendgemeinderat der Stadt Leutkirch im Allgäu, Stellvertretender Sachpreisrichter
Tobias Pflug, Citymanagement, Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachverständiger Berater
Robert Rühfel, Tiefbau, Stadt Leutkirch im Allgäu, Sachverständiger Berater
Anna Barbara Schrön, Bürgervertreterin, Sachverständige Beraterin
Michael Schmid, Bürgervertreter, Sachverständiger Berater
Burkhard Zorn, Anliegervertreter und Handelvertreter, Sachverständiger Berater
Wolfgang Thiem, Landesamt für Denkmalpflege, Sachverständiger Berater
Gabi Trüb, RP Tübingen, Referat 53.2 Gewässer I. Ordnung, Sachverständige Beraterin
Reiner Neumann, Verkehrsplaner, Modus Consult Ulm GmbH, Sachverständiger Berater
Matthias Prüller, imakomm AKADEMIE GmbH, Institut für Marketing und Kommunalentwicklung, Sachverständiger Berater

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bewertung der einzureichenden Referenzen aus Abschnitt III; III.1) Teilnahmebedingungen, III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

.

Für das Referenzprojekt 1:

.

Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen im Hinblick auf die Planungsaufgaben, die Komplexität, dem Flächenumfang und den Rahmenbedingungen und deckt sich mit den Anforderungen an diese Aufgaben:

- Das Referenzprojekt entspricht dem Komplexitätsgrad des Planungsaufgabe und auch der Größenordnung des Wettbewerbes für den 1. BA. = 5 Punkte

wie:

• überwiegend befestigte verkehrsberuhigte Bereiche/ Fußgängerzonen mit Organisation komplexer Verkehrs-/ Nutzerströmen und/ oder mit hoher Ausstattungsintensität

> 2.000 m²

• überwiegend befestigte Stadtplätze im Zusammenhang mit historischen Anlagen und/ oder mit hoher Ausstattungsintensität (hohem techn. Aufwand/ individuelle Elemente)

> 2.000 m²

.

- Das Referenzprojekt entspricht nicht voll dem Komplexitätsgrad der Planungsaufgabe und/ oder nicht der Größenordnung des Wettbewerbes des 1. BAs. = 4 Punkte

wie:

• überwiegend befestigte verkehrsberuhigte Bereiche/ Fußgängerzonen mit Organisation komplexer Verkehrs-/Nutzerströmen und/ oder mit hoher Ausstattungsintensität

< 2.000 m²

• überwiegend befestigte Stadtplätze im Zusammenhang mit historischen Anlagen und/ oder mit hoher Ausstattungsintensität (hohem techn. Aufwand/ individuelle Elemente)

< 2.000 m²

• überwiegend befestigte verkehrsberuhigte Bereiche/ Fußgängerzonen und oder Stadtplätze mit Standard-Ausstattung/ mit geringer Ausstattungsintensität

• öffentliche Freiflächen mit Bauwerksbezug mit hoher Ausstattungsintensität

.

- Das Referenzprojekt entspricht dem Komplexitätsgrad der Planungsaufgaben und auch der Größenordnung des Wettbewerbes für den 2./ 3. BA.= 3 Punkte

wie:

• Gewässer- und Ufergestaltung mit differenzierten Aufenthaltsfunktionen in Stadtlage > 2.500 m²

• innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen, mit multiplen Verkehrsteilnehmern oder mit schwieriger städtebaulicher Situation > 4.500 m²

.

- Das Referenzprojekt entspricht nicht voll dem Komplexitätsgrad der Planungsaufgaben und/ oder nicht der Größenordnung des Wettbewerbes für den 2./ 3. BA.= 2 Punkte

wie:

• Gewässer- und Ufergestaltung mit differenzierten Aufenthaltsfunktionen in Stadtlage < 2.500 m²

• innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen, mit multiplen Verkehrsteilnehmern oder mit schwieriger städtebaulicher Situation < 4.500 m²

• innerörtliche Gewässer- und Ufergestaltung ohne Aufenthaltsfunktionen

• innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation

.

- Das Referenzprojekt entspricht einer der Planungsaufgaben des Wettbewerbes, jedoch nicht der Komplexität und nicht der Größenordnung. = 1 Punkt

wie:

• einfache (Dorf-) Plätze

• außerörtliche Gewässer- und Ufergestaltung

• außerörtliche Straßenplanung

.

- Das Referenzprojekt weist erhebliche Abweichungen zur den Planungsaufgaben auf, entspricht nicht dem Komplexitätsgrad oder dem Flächenumfang und ist somit nicht vergleichbar. = 0 Punkte/ keine Einreichung/ Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb.

wie:

• private/ gewerbliche Freiflächen

• Sport-/ Parkanlagen

• außerörtliche Freianlagen

• Bahnanlagen

• o.Ä.

.

Für das Referenzprojekt 2:

Wenn Nachweis eines anderen realisierten Projekts (Bewertung s.o. Referenz 1)

Wenn Nachweis Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung (öffentliche urbane Freianlage (Stadtplätze, Fußgängerbereiche, Gewässer- und Ufergestaltung in Stadtlage)):

- 1. Preis/Auszeichnung = 5 Punkte

- 2. Preis = 4 Punkte

- 3. Preis = 3 Punkte

- Weitere Preise/ Ankauf/ Anerkennung = 2 Punkte

- Teilnahme an einem Wettbewerb = 1 Punkt

- keine Einreichung = 0 Punkte/ Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb.

.

Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über die Vergabeplattform "subreport ELViS" bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

.

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).

.

Zuständige Vergabekammer:

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe

Durlacher Allee 100

Karlsruhe76137Deutschland

Telefon: [gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2023

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