Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die privaten Teilnehmer und Gewerbebetriebe im Rhein-Lahn-Kreis
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Insel Silberau 1
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Grau
E-Mail:
Telefon: +49 6997561413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-lahn-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die privaten Teilnehmer und Gewerbebetriebe im Rhein-Lahn-Kreis
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 1.000 private Teilnehmer sowie ca. 600 Gewerbebetriebe in 31 Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmer flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Los 1 Gewerbegebiet Lahnstein
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Los 2 Gewerbegebiet Bad Ems-Nassau I
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Los 3 Gewerbegebiet Bad Ems-Nassau II
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Los 4 Gewerbegebiet Diez I
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Los 5 Gewerbegebiet Diez II
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Los 6 Gewerbegebiet Diez III
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen
Los 7 Gewerbegebiet Aar-Einrich
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Los 8 Gewerbegebiet Nastätten I
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen
Los 9 Gewerbegebiet Nastätten II
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen die Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung gestellt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen
Los 10 Private Teilnehmer
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 1.000 private Teilnehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmer flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream zur Verfügung stellen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Los 11 Sammellos
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 1.000 private Teilnehmer sowie ca. 600 Gewerbebetriebe in 31 Gewerbegebieten mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmer flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Teilnehmer – eine Übertragungsrate von mindestens symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 11 vorliegt,
• dessen Wirtschaftlichkeitslücke geringer ist als die Summe der Wirt-schaftlichkeitslücken des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 oder
• auf einzelne Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 keine Angebote eingin-gen, jedoch ein Angebot für Los 11 vorliegt.
Der Auftraggeber ist zur Vergabe auf das Sammellos Los 11 nicht verpflichtet, diese steht im alleinigen Ermessen des Auftraggebers.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1 Gewerbegebiet Lahnstein
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 Gewerbegebiet Bad Ems-Nassau I
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 3 Gewerbegebiet Bad Ems-Nassau II
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 4 Gewerbegebiet Diez I
Nationale Identifikationsnummer: 163775
Postanschrift: Schauenburgerstraße 27
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40605980210
Fax: +49 40605980001
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 5 Gewerbegebiet Diez II
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 6 Gewerbegebiet Diez III
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 7 Gewerbegebiet Aar-Einrich
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 8 Gewerbegebiet Nastätten I
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 9 Gewerbegebiet Nastätten II
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119994733
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 10 Private Teilnehmer
Nationale Identifikationsnummer: DE269205351
Postanschrift: Birkenweg 10
Ort: Rosendahl
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48720
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 11 Sammellos
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Gewährung der Fördermaßnahme kann der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.