Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: von-Pentz-Allee 7
Ort: Teterow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 17166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 3829470240
Fax: +49 3829470255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf
Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen fürden Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf.
Die Gemeinde Dahmen vergibt Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf wie folgt:
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende
Anlagengruppen:
• Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
• Wärmeversorgungsanlagen
• Lufttechnische Anlagen
Gemeinde Dahmen, Ort Ziddorf, 17166
Die Gemeinde Dahmen plant den Umbau und die Sanierung der denkmalgeschützten Ziddor-fer Wassermühle inklusive dessen Nebengebäuden in der Ortslage Ziddorf.
Es soll der Umbau in ein Gebäude mit multifunktionaler Nutzung erfolgen, um ein Anlauf-punkt für die Einheimischen und Besucher zu schaffen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Niederlassung des Sitzes der Naturparkverwaltung Mecklenburgische Schweiz und Kum-merowersee als Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Besucherzentrum und Verwaltungsort nebst Gastronomie.
Bei der Wassermühle handelt es sich um einen eingeschossigen Backsteinbau auf hohem Feldsteinsockel unter kronengedecktem Satteldach. Unter einem Dach sind die eigentliche Mühle (im nördlichen Teil) und die ehemalige Wohnung des Müllers (im südlichen Teil) unter-gebracht, mit jeweils separatem Eingang mit Freitreppe. Der Bau ist durch ein umlaufenden Stockwerk Fries gegliedert. Das Kellergewölbe wird durch gusseiserne Säulen gestützt. Im Mühlentrakt ist die Wassermühlentechnik erhalten. Der Bereich wurde müdes gepflastert.
Die Gemeinde Dahmen vergibt Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf wie folgt:
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende
Anlagengruppen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe A: bis zur Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1–4 nach § 55 HOAI)
Stufe B: bis zur Vorbereitung der Vergabe einschließlich (Leistungsphasen 5–6 nach § 55 HOAI)
Stufe C: bis zur Objektbetreuung einschließlich (Leistungsphasen 7–9 nach § 55 HOAI)
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauf-tragung auch der Stufen B und C.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
In einem vorherigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind keine Angebote eingegangen.Das Verfahren wurde daher nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV analog als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen
Postanschrift: Ziegelbruch 28
Ort: Krakow am See
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 18292
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de