Stadt Neustadt an der Weinstraße - Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Ac - 28/2023-720
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 6321-855-1297
Fax: +49 6321-855-1219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Neustadt an der Weinstraße - Gebäudereinigung
Stadt Neustadt an der Weinstraße - Gebäudereinigung
Unterhalts-/ Grundreinigung West
Neustadt an der Weinstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 18 Objekten (ca. 4,3 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal einmal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/ Grundreinigung Nord
Neustadt an der Weinstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 24 Objekten (ca. 4,3 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal einmal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/ Grundreinigung Ost
Neustadt an der Weinstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 9 Objekten (ca. 4 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal einmal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/ Grundreinigung Süd
Neustadt an der Weinstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 31 Objekten (ca. 4 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal einmal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Glasreinigung Nord-West
Neustadt an der Weinstraße
Glas- und Rahmenreinigung in 32 Objekten (ca. 15.200 m² Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal einmal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Glasreinigung Süd-Ost
Neustadt an der Weinstraße
Glas- und Rahmenreinigung in 28 Objekten (ca. 14.600 m² Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal einmal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen nach § 45 VgV einzureichen:
-Mindestumsatz in den letzten drei abgelaufenen Kalenderjahren im Bereich Gebäudereinigung (s. Eigenerklärung).
-Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für die Gebäudereinigung, die folgende Mindestversicherungssummen aufweist:
Personenschäden: 1.000.000 EUR
Sachschäden: 500.000 EUR
Bearbeitungsschäden: 50.000 EUR
Schlüsselverlust: 25.000 EUR
Ausreichend hierfür ist auch die Abgabe einer Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft, dass vor einem möglichen Vertragsschluss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen werden kann. Im späteren Verlauf kommt es nur zum Vertragsschluss, wenn die Versicherungsbestätigung durch eine Versicherungspolice ersetzt worden ist.
Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung
von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas (Lose 1-4), Vertragszeitraum
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus den letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten, Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1-4) / Glasreinigung (Lose 5-6), Jahresauftragswert (netto) = 350.000 EUR (Lose 1-4) / 10.000 EUR (Lose 5-6), Jahresreinigungsfläche = 3,5 Mio. m² (Lose 1-4) / 10.000 m² (Lose 5-6), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas = 2 Mio. m² (Lose 1-4).
Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung
von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten;
Erklärungen nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG) in seiner aktuellen Fassung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bieter besteht im Zeitraum 27.03.-06.04.2023 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Nähere Informationen zur rechtzeitigen Terminvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Für die Lose 1 bis 4 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal zwei dieser vier Lose erhalten. Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in mehr als zwei der Lose 1 bis 4 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für zwei Lose gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Die Lose 5 und 6 (Glasreinigung) sind davon nicht betroffen. D. h. ein Bieter kann den Zuschlag für die Lose 5 und/oder 6 erhalten - unabhängig davon, für wie viele der Lose 1 bis 4 er den Zuschlag erhält.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.